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Vorlage - VO/0273/02  

 
 
Betreff: Musikschule Lüneburg - Satzungsänderung
Erhöhung der Grundgebühr und der Unterrichtsgebühr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lorenz Mehl
Federführend:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Mehl-alt, Lorenz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
20.11.2002 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.11.2002 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Neben einer Unterrichtsgebühr (§10 Abs.5 Nr.2 der Musikschulsatzung) wird für die musikalische Ausbildung an der Musikschule auch eine Grundgebühr erhoben (§10 Abs.5 Nr.1).

Während die Unterrichtsgebühr direkt zur Bestreitung der Unterrichtskosten dient, deckt die Grundgebühr - zum Teil - die Kosten der Ergänzungsangebote (Ensemble-, Orchester-, Theoriekurse) ab; Mittel hieraus werden aber auch eingesetzt, um "kundenfreundliche" Unterrichtsorte vor Ort mit entsprechendem Inventar auszustatten.

 

Da weitere Einsparungen bei den Aufwendungen für den betrieblichen Ablauf nicht mehr vorgenommen werden können, gibt es im Rahmen der für 2003 vorgesehenen Haushaltsansätze lediglich die Möglichkeit, den Fehlbetrag über eine Erhöhung der Gebühren auszugleichen.

 

Die Elternbeirat der Musikschule wurde in der Sitzung vom 23.10.2002 über die geplante Erhöhung informiert und angehört. Das Protokoll der Sitzung, sowie eine schriftliche Stellungnahme des Elterbeirates sind als Anlage beigefügt.

 

Angedacht ist eine Erhöhung der Grundgebühr um 1,- Euro und eine Erhöhung der Unterrichtsgebühr um 8% (gerundet auf volle 50 Cent) ab dem 01.01.2003, wie in folgender Liste dargestellt.

 

 

Änderung Grundgebühr:

                                                                                                bisher:           neu:

1.1 Alle Fächer außer Klavier, Harfe, Schlagzeug

  1.1.1 Kinder und Jugendliche            14.00 €       15,00 €

  1.1.2 Erwachsene           27,00 €       28,00 €

           nach Vollendung des 18. Lebensjahres

 

1.2 Instrumentalfächer Klavier, Harfe, Schlagzeug

  1.2.1 Kinder, Jugendliche         15,00 €  16,00 €

  1.2.2 Erwachsene        28,00 €  29,00 €

          nach Vollendung des 18. Lebensjahres      

 

 

Änderung Unterrichtsgebühr:

 

I. Abteilung A (Grundstufe) Grundausbildung

  a) Musikalische Früherziehung für 4-jährige (MFE)  8,00 €  8,50 €

  b) Musikalische Früherziehung für 5-jährige (MFE-Vorkursus)  8,00 €  8,50 €

  c) Musikalische Grundausbildung (MGA)              8,00 €  8,50 €

 

II. Abteilung B (Unterstufe) Elementares Instrumentalspiel

  a) Nach absolvierter Grundausbildung   16,00 €  17,50 €

  b) Bei versäumter Grundausbildung   16,00 €  17,50 €

     ”Nachholkursus für Kinder im 3./4. Schuljahr”

 

III. Abteilung C (Mittel- und Oberstufe) Instrumentaler- und vokaler Hauptfachunterricht

  a) Gruppenunterricht                       23,00 €  25,00 €

  b) Partner/innenunterricht                 36,00 €  39,00 €

  c) ½ Einzelstunde       36,00 €  39,00 €

  d) Einzelstunde       59,00 €  64,00 €

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 100,-

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Stellungnahme des Elternbeirates

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Teilnahme am Unterricht der Musikschule und Erhebung der Unterrichtsgebühren (Musikschulsatzung) in der derzeit gültigen Fassung vom 14.12.2000 wird mit Wirkung vom 01.01.2003 wie folgt geändert:

 

§10 Abs.5 Nr.1

 

Grundgebühr

1.1 Alle Fächer außer Klavier, Harfe, Schlagzeug

  1.1.1 Kinder und Jugendliche            15,00 €

  1.1.2 Erwachsene           28,00 €

           nach Vollendung des 18. Lebensjahres

 

1.2 Instrumentalfächer Klavier, Harfe, Schlagzeug

  1.2.1 Kinder, Jugendliche         16,00 €

  1.2.2 Erwachsene        29,00 €

          nach Vollendung des 18. Lebensjahres      

 

§10 Abs.5 Nr.2

 

Unterrichtsgebühr

I. Abteilung A (Grundstufe) Grundausbildung

  a) Musikalische Früherziehung für 4-jährige (MFE)  8,50 €

  b) Musikalische Früherziehung für 5-jährige (MFE-Vorkursus)  8,50 €

  c) Musikalische Grundausbildung (MGA)              8,50 €

 

II. Abteilung B (Unterstufe) Elementares Instrumentalspiel

  a) Nach absolvierter Grundausbildung   17,50 €

  b) Bei versäumter Grundausbildung   17,50 €

     ”Nachholkursus für Kinder im 3./4. Schuljahr”

 

III. Abteilung C (Mittel- und Oberstufe) Instrumentaler- und vokaler Hauptfachunterricht

  a) Gruppenunterricht                       25,00 €

  b) Partner/innenunterricht                 39,00 €

  c) ½ Einzelstunde       39,00 €

  d) Einzelstunde       64,00 €