Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Neben einer Unterrichtsgebühr (§10
Abs.5 Nr.2 der Musikschulsatzung) wird für die musikalische Ausbildung an der
Musikschule auch eine Grundgebühr erhoben (§10 Abs.5 Nr.1). Während die Unterrichtsgebühr direkt
zur Bestreitung der Unterrichtskosten dient, deckt die Grundgebühr - zum Teil -
die Kosten der Ergänzungsangebote (Ensemble-, Orchester-, Theoriekurse) ab;
Mittel hieraus werden aber auch eingesetzt, um "kundenfreundliche"
Unterrichtsorte vor Ort mit entsprechendem Inventar auszustatten. Da weitere Einsparungen bei den
Aufwendungen für den betrieblichen Ablauf nicht mehr vorgenommen werden können,
gibt es im Rahmen der für 2003 vorgesehenen Haushaltsansätze lediglich die
Möglichkeit, den Fehlbetrag über eine Erhöhung der Gebühren auszugleichen. Die Elternbeirat der Musikschule wurde
in der Sitzung vom 23.10.2002 über die geplante Erhöhung informiert und
angehört. Das Protokoll der Sitzung, sowie eine schriftliche Stellungnahme des
Elterbeirates sind als Anlage beigefügt. Angedacht ist eine Erhöhung der Grundgebühr
um 1,- Euro und eine Erhöhung der Unterrichtsgebühr um 8%
(gerundet auf volle 50 Cent) ab dem 01.01.2003, wie in folgender Liste
dargestellt. Änderung Grundgebühr: bisher: neu: 1.1 Alle Fächer außer Klavier, Harfe,
Schlagzeug 1.1.1
Kinder und Jugendliche 14.00 € 15,00
€ 1.1.2
Erwachsene 27,00 € 28,00 € nach Vollendung des 18. Lebensjahres 1.2 Instrumentalfächer Klavier, Harfe,
Schlagzeug 1.2.1
Kinder, Jugendliche 15,00 € 16,00
€ 1.2.2
Erwachsene 28,00 € 29,00 € nach Vollendung des 18. Lebensjahres Änderung
Unterrichtsgebühr: I. Abteilung A (Grundstufe)
Grundausbildung a)
Musikalische Früherziehung für 4-jährige (MFE) 8,00
€ 8,50 € b)
Musikalische Früherziehung für 5-jährige (MFE-Vorkursus) 8,00 € 8,50 € c)
Musikalische Grundausbildung (MGA) 8,00 € 8,50
€ II. Abteilung B (Unterstufe) Elementares
Instrumentalspiel a)
Nach absolvierter Grundausbildung 16,00 € 17,50
€ b)
Bei versäumter Grundausbildung 16,00 € 17,50
€
”Nachholkursus für Kinder im 3./4. Schuljahr” III. Abteilung C (Mittel- und Oberstufe)
Instrumentaler- und vokaler Hauptfachunterricht a)
Gruppenunterricht 23,00 € 25,00
€ b)
Partner/innenunterricht 36,00 € 39,00
€ c)
½ Einzelstunde 36,00 € 39,00 € d)
Einzelstunde 59,00 € 64,00 € Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 100,- aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Stellungnahme
des Elternbeirates Beschlussvorschlag: Die Satzung über die Teilnahme am
Unterricht der Musikschule und Erhebung der Unterrichtsgebühren
(Musikschulsatzung) in der derzeit gültigen Fassung vom 14.12.2000 wird mit
Wirkung vom 01.01.2003 wie folgt geändert: §10 Abs.5 Nr.1 Grundgebühr 1.1 Alle Fächer außer Klavier, Harfe,
Schlagzeug 1.1.1
Kinder und Jugendliche 15,00 € 1.1.2
Erwachsene 28,00 € nach Vollendung des 18. Lebensjahres 1.2 Instrumentalfächer Klavier, Harfe,
Schlagzeug 1.2.1
Kinder, Jugendliche 16,00 € 1.2.2
Erwachsene 29,00 € nach Vollendung des 18. Lebensjahres §10 Abs.5 Nr.2 Unterrichtsgebühr I. Abteilung A (Grundstufe)
Grundausbildung a)
Musikalische Früherziehung für 4-jährige (MFE) 8,50
€ b)
Musikalische Früherziehung für 5-jährige (MFE-Vorkursus) 8,50 € c)
Musikalische Grundausbildung (MGA) 8,50 € II. Abteilung B (Unterstufe) Elementares
Instrumentalspiel a)
Nach absolvierter Grundausbildung 17,50 € b)
Bei versäumter Grundausbildung 17,50 €
”Nachholkursus für Kinder im 3./4. Schuljahr” III. Abteilung C (Mittel- und Oberstufe)
Instrumentaler- und vokaler Hauptfachunterricht a)
Gruppenunterricht 25,00 € b)
Partner/innenunterricht 39,00 € c)
½ Einzelstunde 39,00 € d)
Einzelstunde 64,00 € |
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