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Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat am 21.09.2004 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 130 „Brockwinkler Weg“
aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere die Ausweisung von ca. 70
Einfamilien- und Doppelhausgrundstücken sowie zur Gebietsmitte gelegenen
Flächen für vier kurze Reihenhauszeilen. Öffentliche Grün- und
Ausgleichsflächen grenzen die geplanten Bauflächen gegenüber dem
Landeskrankenhaus und der freien Landschaft ab. In
dem bisherigen Bebauungsplanverfahren wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung
im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung
gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in der Zeit vom 30.05.2006 – 16.06.2006
Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Als
nächster Verfahrensschritt wurde am 28.06.2007 über den Auslegungsentwurf nebst
Begründung sowie über die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Dauer der
Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 13.07.2007 bis
einschließlich 24.08.2007 durch Aushang an der amtlichen Bekanntmachungstafel
im Bürgeramt und am 29.06.2007 in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide
mit dem Hinweis ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht worden, dass
während der Auslegungsfrist von jedermann Anregungen vorgebracht werden können.
Betroffene Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.07.2007 über
die Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der
Verfahrensbeteiligung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser Träger
stattfand. Der
Umweltbericht ist ein selbständiger Bestandteil der Begründung, die in der
Anlage beigefügt ist und wurde gemeinsam mit der Begründung im Laufe des
Verfahrens fortgeschrieben. Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeichneten Anregungen
und Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem Satzungsbeschluss zu
prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen. Die
Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im
Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt. Ergänzung
aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.11.2007: Der
Beschlussvorschlag ist um eine Formulierung ergänzt worden, wonach die
Erweiterung der Erschließung nach Süden eines gesonderten Ratsbeschlusses
bedarf. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Abwägung, Begründung einschließlich Umweltbericht Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt beschließt,
Vor
einer künftigen baulichen Erweiterung nach Süden hat – neben dem ohnehin
erforderlichen Aufstellungsbeschluss – der Rat der Stadt Lüneburg über
eine Durchführung der Verkehrsanbindung zu entscheiden. |
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