Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.09.2004 gemäß § 2 Abs. 1 und 4
BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich
„Brockwinkler Weg“ in einem
57. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel
der Planung ist insbesondere die Ausweisung von ca. 70 Einfamilien- und
Doppelhausgrundstücken sowie zur Gebietsmiete gelegene Flächen für vier kurze
Reihenhauszeilen. Öffentliche Grün- und Ausgleichsflächen grenzen die geplanten
Bauflächen gegenüber dem Landeskrankenhaus und der freien Landschaft ab. In
dem bisherigen Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung sind die gesetzlich
vorgeschriebenen Verfahrensschritte -
frühzeitige
Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB -
Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie -
Öffentliche
Auslegung des Planentwurfs und des Entwurfs der Begründung im Sinne von § 3
Abs. 2 BauGB durchgeführt
worden, so dass dieser Bauleitplan nunmehr durch Feststellungsbeschluss
beschlossen werden kann. Die anliegende Begründung ( § 5 Abs. 5 BauGB) ist
ebenfalls zu beschließen. Die
Dauer der Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom
13.07.2007 bis einschließlich 24.08.2007 durch Aushang an der amtlichen
Bekanntmachungstafel im Bür-geramt und am 29.06.2007 in der Landeszeitung für
die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgerecht bekannt
gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist von jedermann Anregungen
vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 10.07.2007 über die Durchführung dieser förmlichen Auslegung
unterrichtet, die im Interesse der Verfahrensbeteiligung gleichzeitig mit der
förmlichen Beteiligung dieser Träger stattfand. Der
Umweltbericht ist ein selbständiger Bestandteil der Begründung, die in der
Anlage beigefügt ist und wurde gemeinsam mit der Begründung im Laufe des
Verfahrens fortgeschrieben. Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeichneten Anregungen
und Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem Feststellungsbeschluss zu
prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen. Die
Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in
€)
150,00 € a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Abwägung, Begründung einschließlich Umweltbericht
Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt,
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