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Sachverhalt: Dem
Rat der Hansestadt Lüneburg liegt ein Beschlussvorschlag über die Aufstellung
der 1. Änderung der örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung der Altstadt
Lüneburg (Gestaltungssatzung) vor. Ziel der Änderung ist eine Aktualisierung
der Satzung. Die
Überarbeitung und Änderung der örtlichen Bauvorschrift wird einige Zeit in
Anspruch nehmen. Um zwischenzeitlich zu verhindern, dass Tatsachen geschaffen
werden, die negativen Einfluss auf das Stadtbild nehmen, soll die anliegende
Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen werden. Der Geltungsbereich
der Veränderungssperre stimmt mit dem Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschrift
der Stadt Lüneburg über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg überein. Die
gesetzlich geregelte Geltungsdauer der Veränderungssperre beträgt zwei Jahre. Die
Veränderungssperre tritt nach Ablauf dieser Frist gem. § 17 Abs. 1 BauGB
automatisch außer Kraft. Es besteht die Möglichkeit, diese Frist um ein Jahr zu
verlängern. Die
zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches und der Satzungsentwurf über
die Veränderungssperre sind in der Anlage beigefügt und Bestandteile der
Sitzungsvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Satzungsentwurf Lagepläne
Beschlussvorschlag: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die anliegende Satzung der Hansestadt
Lüneburg über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich der örtlichen
Bauvorschrift der Stadt Lüneburg über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg, 1.
Änderung gemäß § 16 Abs. 1 BauGB. Die zeichnerische Darstellung des
Geltungsbereiches der Veränderungssperre ist Bestandteil der Satzung. |
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