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Vorlage - VO/2609/07  

 
 
Betreff: Veränderungssperre für den Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg gem. § 16 BauGB;
Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schnaase, Holger
Federführend:Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Schnaase, Holger
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
21.04.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
24.04.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Dem Rat der Hansestadt Lüneburg liegt ein Beschlussvorschlag über die Aufstellung der 1. Änderung der örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg (Gestaltungssatzung) vor. Ziel der Änderung ist eine Aktualisierung der Satzung.

 

Die Überarbeitung und Änderung der örtlichen Bauvorschrift wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Um zwischenzeitlich zu verhindern, dass Tatsachen geschaffen werden, die negativen Einfluss auf das Stadtbild nehmen, soll die anliegende Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen werden. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre stimmt mit dem Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Lüneburg über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg überein.

 

Die gesetzlich geregelte Geltungsdauer der Veränderungssperre beträgt zwei Jahre. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf dieser Frist gem. § 17 Abs. 1 BauGB automatisch außer Kraft. Es besteht die Möglichkeit, diese Frist um ein Jahr zu verlängern.   

 

Die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches und der Satzungsentwurf über die Veränderungssperre sind in der Anlage beigefügt und Bestandteile der Sitzungsvorlage.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                              150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Satzungsentwurf

Lagepläne

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gestaltsatzung-Veränderungssperre (25 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Anlage 2 2 1gestaltung_altstadt (251 KB)      
Anlage 3 3 gestaltung_altstadt (79 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die anliegende Satzung der Hansestadt Lüneburg über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Lüneburg über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg, 1. Änderung gemäß § 16 Abs. 1 BauGB. Die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre ist Bestandteil der Satzung.