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Vorlage - VO/2585/07  

 
 
Betreff: Förderung des Mittagessen in Schulen und Einrichtungen der Tagesbetreuung für städtische Grundschülerinnen und Grundschüler
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 56a - Bildung Bearbeiter/-in: Wiebe, Thomas
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
16.10.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Stadt Lüneburg haben sich an den Grundschulen bereits seit einigen Jahren Einrichtungen zur Nachmittagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern entwickelt. Es sind dabei an den beteiligten Schulen Lösungen entstanden, die sich an den Bedürfnissen der jeweiligen Schulgemeinschaft und den räumlichen Möglichkeiten orientiert haben.

In allen Fällen haben bei der Organisation der Einrichtungen die Eltern aktiv mitgearbeitet, teilweise werden die Einrichtungen sogar unmittelbar durch Elternvereine betrieben. 

 

So verfügen von den elf Grundschulen der Stadt bereits sechs über eine gesicherte Nachmittagsbetreuung für Schulkinder.

Es handelt sich um die Anne-Frank-Schule als Ganztagsschule, die hortähnliche Einrichtung an der Hermann-Löns-Schule und die Über-Mittagbetreuung (ÜMI) an der Heiligengeistschule, der GS Kreideberg, der GS Hasenburger Berg und der GS Häcklingen.

In allen Einrichtungen haben die Schulkinder die Möglichkeit ein Mittagessen einzunehmen.

 

Darüber hinaus suchen Grundschüler auch andere Einrichtungen der Tagesbetreuung, wie z.B. die Horte der Kindertagesstätten, auf. Auch dort erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Mahlzeit.

 

Es ist das Bestreben der Stadt, die Nachmittagsbetreuung für Grundschüler auszubauen und die Betreuungseinrichtungen unmittelbar in den Schulen unterzubringen. 

So wird die GS Im Roten Felde auf ihrem Weg zur Ganztagsschule unterstützt und die Weiterentwicklung der Betreuungseinrichtungen im Bereich der GS Lüne gefördert.

 

Unabdingbar für das Angebot einer ganztäglichen Betreuung in der Grundschulen ist die Förderung des Mittagessen. Das Mittagessen stellt einen wesentlichen Beitrag für eine gesunde Ernährung des Schulkindes dar.

 

Von daher sind alle Maßnahmen zur Verbesserung der Beteiligungsquote an diesen Mittagessen im Sinne einer schulkind-gerechten Ernährung zu unterstützen. Nach Auffassung der Verwaltung sollte dabei den bedürftigen Familien geholfen werden, deren wirtschaftliche Lage eine geregelte Beteiligung des Kindes / der Kinder am Mittagstisch in der Betreuungseinrichtung oftmals nicht zulässt.

 

Es wird daher vorgeschlagen, das Mittagessen in allen Einrichtungen der Tagesbetreuung für die Grundschüler zu bezuschussen, deren Familien nach den Bestimmungen des SGB II oder SGB XII von dem Entgelt für die Ausleihe von Schulbüchern befreit sind.

 

Nach einer Abfrage in den Lüneburger Grundschulen sind z.Zt. 412 Grundschüler vom Entgelt befreit.

 

Hinsichtlich der Höhe der Bezuschussung wird vorgeschlagen, dass die Stadt die Teilnahme am Mittagessen mit einem Drittel des Preises unterstützt.

Die Preise für das Mittagessen in Lüneburger Schulen und Betreuungseinrichtungen bewegen sich derzeit knapp unter 3,- € / Essen. Es wird daher vorgeschlagen, dass seitens der Stadt Lüneburg ein fester Zuschuss von 1,- € pro Mittagessen gezahlt wird.

 

Bei einem statistischen Durchschnitt von 190 Schultagen pro Schuljahr würden der Stadt maximal

 

                        412 Schüler x 1,- € / Mittagessen x 190 Schultage = 78.280 €

 

an Kosten entstehen.

Dieser Betrag wird in voller Höhe nicht erreicht, da nicht alle anspruchsberechtigten Schulkinder am Mittagessen durchgehend teilnehmen werden.

 

Der Zuschuss sollte auf Basis von Gutscheinen erfolgen. Die Schulverwaltung wird mit den Trägern der Betreuungseinrichtungen ein entsprechendes System entwickeln, welches die Ausgabe und Abrechnung der Gutscheine möglichst kostengünstig vorsieht.

 

Für das Bezuschussung sind die notwendigen Haushaltsmittel in der –bisherigen- Haushatsstelle 2100.71810 –Zuschuss Nachmittagsbetreuung- bereit zu stellen. Eine Erhöhung des bisherigen Ansatzes von 100.000,- € ist somit unumgänglich.

 

Mit dem Einstieg in die direkte wirtschaftliche Förderung des Mittagessens durch die Stadt wird die Erwartung verknüpft, dass das Land Niedersachsen im Rahmen seiner pädagogischen Verantwortung für die Schulen ebenfalls in die Förderung eintritt. Soweit auch das Land für ein Drittel der Kosten eines Mittagessens aufkäme, wäre dies insgesamt ein deutlicher Beitrag zur Entlastung bedürftiger Familien.

 

 

Es zeichnen sich Veränderungen zum SGB II ab, hierzu wird u.a. eine Erhöhung der Pauschalsätze für Kinder und Jugendliche diskutiert. Inwieweit es hier zu einer Umsetzung kommt, bleibt abzuwarten.

 

Die Förderungsmaßnahme der Stadt Lüneburg wird daher zunächst auf zwei Jahre begrenzt. Mit der Umsetzung soll so schnell wie möglich begonnen werden; spätestens zum 01.04.2008.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:         bis zu 78.280 € pro Schuljahr                         

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:     2008

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss empfiehlt, das Mittagessen in Schulen und Einrichtungen der Tagesbetreuung für die Grundschüler zu bezuschussen, deren Familien nach den Bestimmungen des SGB II oder SGB XII  (Ergänzung: auch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) von dem Entgelt für die Ausleihe von Schulbüchern befreit sind.

 

Es ist von der Schulverwaltung unter Beteiligung der Träger dieser Betreuungseinrichtungen ein gutschein-basiertes System zu entwickeln, welches spätestens ab dem 01.04.2008 dem genannten Kreis von Grundschülern zugute kommt.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel sind durch eine Erhöhung des Ansatzes der (bisherigen) Haushaltsstelle 2100.71810 – Zuschuss Nachmittagsbetreuung – sicher zu stellen.

 

Der Schulausschuss spricht die Erwartung aus, dass auch das Land Niedersachsen im Rahmen seiner pädagogischen Verantwortung eine anteilige Förderung des Mittagessens in der Schule vorsieht.

 

Die Maßnahme wird zunächst auf zwei Jahre befristet.