Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: In
der Stadt Lüneburg haben sich an den Grundschulen bereits seit einigen Jahren
Einrichtungen zur Nachmittagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern
entwickelt. Es sind dabei an den beteiligten Schulen Lösungen entstanden, die
sich an den Bedürfnissen der jeweiligen Schulgemeinschaft und den räumlichen
Möglichkeiten orientiert haben. In
allen Fällen haben bei der Organisation der Einrichtungen die Eltern aktiv
mitgearbeitet, teilweise werden die Einrichtungen sogar unmittelbar durch
Elternvereine betrieben. So
verfügen von den elf Grundschulen der Stadt bereits sechs über eine gesicherte
Nachmittagsbetreuung für Schulkinder. Es
handelt sich um die Anne-Frank-Schule als Ganztagsschule, die hortähnliche
Einrichtung an der Hermann-Löns-Schule und die Über-Mittagbetreuung (ÜMI) an
der Heiligengeistschule, der GS Kreideberg, der GS Hasenburger Berg und der GS
Häcklingen. In
allen Einrichtungen haben die Schulkinder die Möglichkeit ein Mittagessen
einzunehmen. Darüber
hinaus suchen Grundschüler auch andere Einrichtungen der Tagesbetreuung, wie
z.B. die Horte der Kindertagesstätten, auf. Auch dort erhalten die Schülerinnen
und Schüler eine Mahlzeit. Es
ist das Bestreben der Stadt, die Nachmittagsbetreuung für Grundschüler
auszubauen und die Betreuungseinrichtungen unmittelbar in den Schulen
unterzubringen. So
wird die GS Im Roten Felde auf ihrem Weg zur Ganztagsschule unterstützt und die
Weiterentwicklung der Betreuungseinrichtungen im Bereich der GS Lüne gefördert. Unabdingbar
für das Angebot einer ganztäglichen Betreuung in der Grundschulen ist die
Förderung des Mittagessen. Das Mittagessen stellt einen wesentlichen Beitrag
für eine gesunde Ernährung des Schulkindes dar. Von
daher sind alle Maßnahmen zur Verbesserung der Beteiligungsquote an diesen
Mittagessen im Sinne einer schulkind-gerechten Ernährung zu unterstützen. Nach
Auffassung der Verwaltung sollte dabei den bedürftigen Familien geholfen
werden, deren wirtschaftliche Lage eine geregelte Beteiligung des Kindes / der
Kinder am Mittagstisch in der Betreuungseinrichtung oftmals nicht zulässt. Es
wird daher vorgeschlagen, das Mittagessen in allen Einrichtungen der
Tagesbetreuung für die Grundschüler zu bezuschussen, deren Familien nach den
Bestimmungen des SGB II oder SGB XII von dem Entgelt für die Ausleihe von
Schulbüchern befreit sind. Nach
einer Abfrage in den Lüneburger Grundschulen sind z.Zt. 412 Grundschüler vom
Entgelt befreit. Hinsichtlich
der Höhe der Bezuschussung wird vorgeschlagen, dass die Stadt die Teilnahme am
Mittagessen mit einem Drittel des Preises unterstützt. Die
Preise für das Mittagessen in Lüneburger Schulen und Betreuungseinrichtungen
bewegen sich derzeit knapp unter 3,- € / Essen. Es wird daher
vorgeschlagen, dass seitens der Stadt Lüneburg ein fester Zuschuss von 1,-
€ pro Mittagessen gezahlt wird. Bei
einem statistischen Durchschnitt von 190 Schultagen pro Schuljahr würden der
Stadt maximal 412 Schüler x 1,- €
/ Mittagessen x 190 Schultage = 78.280 € an
Kosten entstehen. Dieser
Betrag wird in voller Höhe nicht erreicht, da nicht alle anspruchsberechtigten
Schulkinder am Mittagessen durchgehend teilnehmen werden. Der
Zuschuss sollte auf Basis von Gutscheinen erfolgen. Die Schulverwaltung wird
mit den Trägern der Betreuungseinrichtungen ein entsprechendes System
entwickeln, welches die Ausgabe und Abrechnung der Gutscheine möglichst
kostengünstig vorsieht. Für
das Bezuschussung sind die notwendigen Haushaltsmittel in der
–bisherigen- Haushatsstelle 2100.71810 –Zuschuss
Nachmittagsbetreuung- bereit zu stellen. Eine Erhöhung des bisherigen Ansatzes
von 100.000,- € ist somit unumgänglich. Mit
dem Einstieg in die direkte wirtschaftliche Förderung des Mittagessens durch
die Stadt wird die Erwartung verknüpft, dass das Land Niedersachsen im Rahmen
seiner pädagogischen Verantwortung für die Schulen ebenfalls in die Förderung
eintritt. Soweit auch das Land für ein Drittel der Kosten eines Mittagessens
aufkäme, wäre dies insgesamt ein deutlicher Beitrag zur Entlastung bedürftiger
Familien. Es
zeichnen sich Veränderungen zum SGB II ab, hierzu wird u.a. eine Erhöhung der
Pauschalsätze für Kinder und Jugendliche diskutiert. Inwieweit es hier zu einer
Umsetzung kommt, bleibt abzuwarten. Die
Förderungsmaßnahme der Stadt Lüneburg wird daher zunächst auf zwei Jahre
begrenzt. Mit der Umsetzung soll so schnell wie möglich begonnen werden;
spätestens zum 01.04.2008. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: bis zu 78.280 € pro Schuljahr d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: 2008 e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Beschlussvorschlag: Der
Schulausschuss empfiehlt, das Mittagessen in Schulen und Einrichtungen der
Tagesbetreuung für die Grundschüler zu bezuschussen, deren Familien nach den
Bestimmungen des SGB II oder SGB XII (Ergänzung:
auch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) von dem Entgelt
für die Ausleihe von Schulbüchern befreit sind. Es
ist von der Schulverwaltung unter Beteiligung der Träger dieser
Betreuungseinrichtungen ein gutschein-basiertes System zu entwickeln, welches
spätestens ab dem 01.04.2008 dem genannten Kreis von Grundschülern zugute
kommt. Die
notwendigen Haushaltsmittel sind durch eine Erhöhung des Ansatzes der
(bisherigen) Haushaltsstelle 2100.71810 – Zuschuss Nachmittagsbetreuung
– sicher zu stellen. Der
Schulausschuss spricht die Erwartung aus, dass auch das Land Niedersachsen im
Rahmen seiner pädagogischen Verantwortung eine anteilige Förderung des
Mittagessens in der Schule vorsieht. Die
Maßnahme wird zunächst auf zwei Jahre befristet. |
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