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Sachverhalt: Im Jahre 2000
wurde die Goseburgstraße von der Christian-Herbst-Straße in südlicher Richtung
auf einer Länge von rd. 415 m um rd. 2,50 m verbreitert (neuer Radweg, um 0,5 m
verbreiterte Fahrbahn); darüber hinaus erfolgte eine Untergrundverbesserung. Die notwendig
gewordene Grundsanierung der Straße Goseburg wurde in erster Linie durch einen
überörtlich bedingten industriemäßigen Schwerlastverkehr des Gewerbegebietes Goseburg
hervorgerufen. Die
verkehrsgerechte Anbindung des Gewerbegebietes Goseburg an das Fernstraßennetz
wurde seitens der Stadt Lüneburg bereits in den 80er Jahren untersucht und fand
zunächst ihren Abschluss in der planungsrechtlichen Absicherung des Anschlusses
an die Hamburger Straße im Zuge des Ausbaus mit Anschluss an die Bundesautobahn
A 250 in Ochtmissen. Die steigende Verkehrsbelastung im Gewerbe- und Industriegebiet
und insbesondere in der Goseburgstraße mit einem überproportional gewachsenen
Anteil an Schwerlastverkehr machten es Anfang 1997 notwendig, die Planung zum
Ausbau voranzutreiben. Der vorhandene
Ausbauquerschnitt wies eine 6 m breite Fahrbahn auf, die vorwiegend aus ca. 20
cm dicken Betonplatten mit bituminösem Überzug bestand. Der teilweise
bituminöse Überzug war erforderlich geworden, da aufgrund der steigenden Anzahl
von Lastkraftwagen die Betonplatten verkantet und sich unterschiedlich gesetzt
hatten. Auf der Westseite befand sich ein Gehweg hinter einem Hochbord mit
unterschiedlicher Breite und Befestigung. Auf der Ostseite verlief ein Radweg,
der auf weiten Strecken gar nicht oder nur ansatzweise zu erkennen und zu
nutzen war. Die Radfahrer wurden auf die Fahrbahn gezwungen, was nicht zur
Sicherheit bei dem vorhandenen Schwerlastverkehr beitrug. Durch
Umnutzungen im Gewerbe- und Industriegebiet Goseburg (Nordzentra) ist der
Schwerlastverkehr nochmals gestiegen. Die vorhandene Fahrbahn war diesem
zusätzlichen Schwerlastverkehr nicht mehr gewachsen. Auch aufgrund des
schlechten Untergrundes waren durch den Schwerlastverkehr Erschütterungen in
der angrenzenden Wohnbebauung feststellbar, die bereits zu Bauschäden und
insbesondere Beschwerden der Anwohner geführt haben. Der normale
Schwerlastverkehr auf Hauptverkehrsstraßen in Lüneburg und auch anderen Orts
wird in der Regel zwischen 8 % und 12 % des DTV (durchschnittlicher
Tagesverkehr) angenommen. Aufgrund von Verkehrszählungen 1994 ist bereits ein
LKW Anteil tagsüber mit über 16 % des durchschnittlichen Tagesverkehrs
festgestellt worden. Nachts ist ein Anteil von 10 % LKW Verkehr des DTV gezählt
worden. 1998 sind diese Zahlen insbesondere des Schwerlastverkehrs nochmals
gestiegen (Nordzentra). Die
Ausbauplanung sah vor, die Fahrbahn einschl. Unterbau gänzlich zu verbessern,
den kombinierten Rad- und Gehweg in gleicher Breite durchzuführen und einen
neuen Radweg auf der Ostseite der Straße anzulegen. Die Goseburgstraße wurde
als Industriestraße mit der Bauklasse 3 gem. RstO 86 Tafel 1 eingestuft. Sie
ist als Hauptverkehrsstraße und Zubringer des Industrie- und Gewerbegebietes an
das überörtliche Straßennetz einzustufen und war damit mit Mitteln des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) zu finanzieren. Der vorhandene
schadhafte Straßenzustand wurde durch den erheblich gestiegenen
Schwerlastverkehr verursacht. Nach dem
Straßenverzeichnis der Stadt Lüneburg über den beitragsrechtlichen Status von
Straßen handelt es sich bei der Goseburgstraße um eine sogenannte
"vorhandene Erschließungsanlage", für die keine Erschließungsbeiträge
nach dem Baugesetzbuch erhoben werden können. Nach der seit
dem Jahre 1993 in Kraft getretenen Straßenausbaubeitragssatzung erhebt die
Stadt Lüneburg auf der Grundlage landesrechtlicher Bestimmungen
Straßenausbaubeiträge für die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und
Erneuerung ihrer öffentlichen Straßen, Wege und Plätze. Die
vorgenommene Baumaßnahme erfüllt den Tatbestand der "Verbesserung" im
Sinne der Straßenausbaubeitragssatzung, wobei die Kosten für Radwege bei Erlass
der Satzung für nicht umlagefähig erklärt wurden, um den Radwegeausbau in der
Stadt Lüneburg zu fördern. Seinerzeit wurde auch darauf verzichtet, einen
Anteilssatz für kombinierte Rad- und Gehwege in der Satzung zu verankern. Vor dem
Hintergrund der besonderen Situation des durch den Schwerlastverkehr verursachten
Straßenzustandes hatte der Verwaltungsausschuss am 18.04.02 folgenden Beschluss
gefasst: Die
Eigentümer/Erbbauberechtigten der Straße Goseburg werden von der Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen betreffend die im Jahre 2000 durchgeführte Ausbaumaßnahme
freigestellt. Im Rahmen
einer Prüfung (Zeitraum Juli - September 2002) des Fachbereiches 7 - Straßen-
und Ingenieurbau, Bereich 71 "Verwaltung, Service und Controlling" -
durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lüneburg wurde die Freistellung von
Straßenausbaubeiträgen beanstandet. Das Rechnungsprüfungsamt sprach die
Empfehlung aus, die beitragsrechtliche Abwicklung im Rahmen einer Satzung zu
regeln. Zur
grundsätzlichen Klärung der Angelegenheit wurde die Bezirksregierung
(Kommunalaufsicht) im Rahmen einer Rechtsfrage eingeschaltet. Die
Bezirksregierung hat durch Verfügung vom 10.03.03 festgestellt, dass die Stadt
gem. § 4 Abs. 5 der Straßenausbaubeitragssatzung den von den
Beitragspflichtigen zu tragenden Anteil am beitragsfähigen Aufwand höher oder
niedriger festsetzen kann, wenn wichtige Gründe für eine andere Vorteilsbemessung
bei einer straßenbaulichen Maßnahme sprechen. Die Festsetzung, so die
Bezirksregierung, liege dabei im pflichtgemäßen Ermessen der Stadt. Im
Straßenausbaubeitragsrecht ist der beitragsfähige Aufwand nach der Konzeption
der ausbaubeitragsrechtlichen Vorschriften nach Maßgabe der durch die
Inanspruchnahmemöglichkeit der ausgebauten Anlage jeweils gebotenen
wirtschaftlichen Vorteile auf die Allgemeinheit einerseits und die Gruppe der
betroffenen Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigten andererseits zu verteilen. Die
Ingenieurgemeinschaft Dr. Ing. Schubert hat den Verkehrsentwicklungsplan der
Stadt Lüneburg 2001 aktualisiert. Grundlage waren Verkehrszählungen an
wichtigen Knotenpunkten im gesamten Stadtgebiet. Gemäß dieser Untersuchungen
beträgt die Verkehrsbelastung im Stadtteil Goseburg 5.000 bis 11.000 Kfz. pro
Tag. Die Verkehrsbelastung auf dem Straßenzug “Goseburgstraße” beträgt
annähernd 3.500 Kfz. pro Tag. Über die “Goseburgstraße” wird ein Gebiet mit ca.
50 Wohneinheiten sowie eine Gewerbefläche von ca. 8 ha erschlossen. Für die
Ermittlung der Verkehrsbelastung durch die Anwohner wurden die verkehrsbestimmenden
Einflussgrößen (z.B. Haushaltsgröße, Beschäftigtenzahl, Gewerbefläche, Wegehäufigkeit,
MIV-Anteil, Besetzungsgrad) abgeschätzt. Daraus ergibt sich für die hier relevante
Ausbaustrecke ein prozentualer Anwohnerverkehr von rd. 5 % im Verhältnis zum gesamten
Verkehrsaufkommen für den Straßenzug Goseburg. Vor diesem
Hintergrund wird vorgeschlagen, den Anteilssatz der beitragspflichtigen Eigentümer/Erbbauberechtigten
für die Ausbaumaßnahme Goseburg im Rahmen einer Sondersatzung auf 5 %
festzusetzen. Gemäß Verfügung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Lüneburg vom
29.04.03 entspricht diese Verfahrensweise sowohl in formeller als auch in
materieller Hinsicht dem geltenden Recht. Beachtlich ist in diesem Zusammenhang
der Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes auf die pflichtgemäße Beachtung des
Gleichheitsgrundsatzes. Diesem Gesichtspunkt wird selbstverständlich Rechnung
getragen. Wenn andere wichtige Gründe für eine andere Vorteilsbemessung
vorliegen, wird dieses – wie es im § 4 Abs. 5 der Straßenausbaubeitragssatzung
ausdrücklich vorgesehen ist – auch in Zukunft zu berücksichtigen sein. Zu
denken ist dabei an vergleichbare Fallgestaltungen in Industrie- und Gewerbegebieten
sowie an viel befahrene Verkehrsadern mit einem sehr hohen Anteil an
Durchgangsverkehr wie dem Mittleren Stadtring. Unter
Zugrundelegung der Inanspruchnahme durch die Anlieger im Bereich der im Jahre
2000 ausgebauten Ausbaustrecke wird empfohlen, die beitragsrechtliche
Behandlung der Straßenbaumaßnahme Goseburg durch eine gesonderte Satzung zu
regeln. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: nach Abzug des
entsprechenden GVFG-Anteils (60%) ca. 4.000 € Anlage: Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung des Straßenausbaubeitrages für die Straße Goseburg Aufgrund der §§ 6, 40 und 83
der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und des § 6 des Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in den zur Zeit geltenden Fassungen der Gesetze
hat der Rat der Stadt Lüneburg am ............... folgende Satzung beschlossen: § 1 Im Jahre 2000 wurde die
Goseburgstraße im Bereich des Hauses Nr. 62 bis zur Einmündung Christian-Herbst-Straße
ausgebaut und damit verbessert. § 2 Der Anteilssatz der
Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand gemäß § 4 Abs. 3 und Abs. 5 der
Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung des Straßenausbaubeitrages vom
17.12.1992 wird für die in § 1 genannte Maßnahme auf 5% festgesetzt. § 3 Diese Satzung tritt am Tage
nach der Bekanntmachung in Kraft. Lüneburg, den STADT LÜNEBURG Mädge Oberbürgermeister Beschlussvorschlag: Die als Anlage
beigefügte "Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung des Straßenausbaubeitrages
für die Straße Goseburg” wird erlassen. |
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