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Vorlage - VO/2562/07  

 
 
Betreff: Freigabe des Fahrradverkehrs entgegen der Einbahnrichtung im östlichen Teiles der Lüner Straße zwischen Am Stintmarkt und Rotehahnstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag d. Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Verfasser:Harald DomanskeAktenzeichen:32 72 07
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
    Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
Beratungsfolge:
Verkehrsausschuss Entscheidung
10.10.2007 
Öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses zurückgezogen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zunächst auf den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 10. 9. 2007 verwiesen.

 

In den zurückliegenden Jahren gab es bereits zwei vergleichbare Anträge; so wurde 1997 beantragt, die Lüner Straße in ihrer gesamten Länge als Fahrradstraße auszuweisen. Nachdem dargelegt wurde, dass der Radverkehr in dieser Straße nicht die vorherrschende Verkehrsart ist, kam die Einrichtung der Fahrradstraße unter Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr sowie dessen Verkehrslenkung aus fachlicher Sicht nicht in Betracht. Daraufhin wurde der Antrag dahingehend modifiziert, die Lüner Straße in Gegenrichtung für den Radverkehr zu öffnen. Nachdem deutlich gemacht wurde, dass aus haftungsrechtlicher Sicht nicht einmal ein derartiger Versuch anordnungsfähig sei, wurde der sowohl der ursprüngliche Antrag als auch der Änderungsantrag zurückgezogen.

 

 

Am 8. 11. 1999 hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen erneut beantragt, die Lüner Straße für Radfahrer in Gegenrichtung freizugeben. Eine nochmals vorgenommene fachliche Prüfung ergab Folgendes: Der östliche Abschnitt der Lüner Straße zwischen Rotehahnstraße und Auf dem Kauf ist etwa 80 m lang. Unter Berücksichtigung der Liefernotwenigkeiten wurde hier auf der nördlichen Fahrbahnseite ein eingeschränktes Haltverbot ausgewiesen. Im Rahmen des geltenden Rechtes können hier Ladeverkehre mit Lkw abgewickelt werden. Die höchstzulässige Fahrzeugbreite ergibt sich aus § 32 StVZO und beträgt 2,55 m. Unter Berücksichtigung des zulässigen Lkw-Verkehrs verbleibt im östlichen Bereich der Lüner Straße für den Fahrverkehr eine Breite zwischen 1,7o bis 2,8o m. Das geforderte Regelmaß von 3,5o m, mindestens jedoch 3,oo m, wird bei Weitem nicht erreicht. Wollte man die Einbahnstraße für Radfahrer in Gegenrichtung öffnen, so müsste zugleich der Ladeverkehr zwischen Rotehahnstraße und Auf dem Kauf unterbunden werden.

 

Zu berücksichtigen ist ferner, dass die Lüner Straße tagsüber während der Sperrung der Straßen Am Markt / Am Ochsenmarkt  die einzige für den Kraftfahrverkehr  verbleibende Straße ist (PKW, Lieferverkehr etc.) und zugleich die Erreichbarkeit des gesamten Viertels aus westlicher Richtung gewährleistet. Gegenläufiger Radverkehr ist und bleibt in etlichen Teilabschnitten gefährlich. Nach gleichlautender verkehrsbehördlicher und polizeilicher Einschätzung muss bei einer auch nur teilweisen Öffnung zwischen Am Stintmarkt und Rotehahnstraße mit einer nicht vertretbaren Zunahme ordnungswidriger Durchfahrten bis hin zur Bardowicker Straße gerechnet werden. In Abwägung mit den hier wesentlichen Belangen der Verkehrssicherheit kommt die jetzt neu beantragte teilweise Freigabe in Gegenrichtung nicht in Betracht. Im übrigen bleibt abzuwarten, welche städtebaulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem integrierten Stadtentwicklungskonzept realisiert werden können.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                75,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lüner Str Antrag Grüne Bündnis 90 (15 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verkehrsausschuss schließt sich den Ausführungen der Verwaltung an und beschließt, den obigen Antrag abzulehnen.