Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Zur
Vermeidung von Wiederholungen wird zunächst auf den beigefügten Antrag der
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 10. 9. 2007 verwiesen. In
den zurückliegenden Jahren gab es bereits zwei vergleichbare Anträge; so wurde
1997 beantragt, die Lüner Straße in ihrer gesamten Länge als Fahrradstraße auszuweisen.
Nachdem dargelegt wurde, dass der Radverkehr in dieser Straße nicht die
vorherrschende Verkehrsart ist, kam die Einrichtung der Fahrradstraße unter
Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr sowie
dessen Verkehrslenkung aus fachlicher Sicht nicht in Betracht. Daraufhin wurde
der Antrag dahingehend modifiziert, die Lüner Straße in Gegenrichtung für den
Radverkehr zu öffnen. Nachdem deutlich gemacht wurde, dass aus
haftungsrechtlicher Sicht nicht einmal ein derartiger Versuch anordnungsfähig
sei, wurde der sowohl der ursprüngliche Antrag als auch der Änderungsantrag
zurückgezogen. Am 8. 11. 1999 hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
erneut beantragt, die Lüner Straße für Radfahrer in Gegenrichtung freizugeben.
Eine nochmals vorgenommene fachliche Prüfung ergab Folgendes: Der östliche
Abschnitt der Lüner Straße zwischen Rotehahnstraße und Auf dem Kauf ist etwa 80
m lang. Unter Berücksichtigung der Liefernotwenigkeiten wurde hier auf
der nördlichen Fahrbahnseite ein eingeschränktes Haltverbot ausgewiesen. Im
Rahmen des geltenden Rechtes können hier Ladeverkehre mit Lkw abgewickelt
werden. Die höchstzulässige Fahrzeugbreite ergibt sich aus § 32 StVZO und
beträgt 2,55 m. Unter Berücksichtigung des zulässigen Lkw-Verkehrs
verbleibt im östlichen Bereich der Lüner Straße für den Fahrverkehr eine Breite
zwischen 1,7o bis 2,8o m. Das geforderte Regelmaß von 3,5o m, mindestens
jedoch 3,oo m, wird bei Weitem nicht erreicht. Wollte man die
Einbahnstraße für Radfahrer in Gegenrichtung öffnen, so müsste zugleich der
Ladeverkehr zwischen Rotehahnstraße und Auf dem Kauf unterbunden werden. Zu berücksichtigen ist ferner, dass die Lüner Straße
tagsüber während der Sperrung der Straßen Am Markt / Am Ochsenmarkt die einzige für den
Kraftfahrverkehr verbleibende
Straße ist (PKW, Lieferverkehr etc.) und zugleich die Erreichbarkeit des
gesamten Viertels aus westlicher Richtung gewährleistet. Gegenläufiger
Radverkehr ist und bleibt in etlichen Teilabschnitten gefährlich. Nach gleichlautender
verkehrsbehördlicher und polizeilicher Einschätzung muss bei einer auch nur
teilweisen Öffnung zwischen Am Stintmarkt und Rotehahnstraße mit einer nicht
vertretbaren Zunahme ordnungswidriger Durchfahrten bis hin zur Bardowicker
Straße gerechnet werden. In Abwägung mit den hier wesentlichen Belangen der
Verkehrssicherheit kommt die jetzt neu beantragte teilweise Freigabe in
Gegenrichtung nicht in Betracht. Im übrigen bleibt abzuwarten, welche
städtebaulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem integrierten
Stadtentwicklungskonzept realisiert werden können. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 75,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen:
Beschlussvorschlag: Der
Verkehrsausschuss schließt sich den Ausführungen der Verwaltung an und
beschließt, den obigen Antrag abzulehnen. |
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