Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Stadt
Lüneburg beabsichtigt, das bisher gewerblich genutzte Gelände der ehemaligen
Firma Garbersbau und das bisher als Umspannwerk genutzte Gelände der EON-AVACON
einer städtebaulich geeigneten Nachnutzung zuzuführen. Der
Planbereich liegt vollständig auf dem Gebiet der früheren Gemeinde Rettmer,
wird aber auch über den zur Ortschaft Oedeme gehörenden Häcklinger Weg
erschlossen. Eine Anhörung der Ortschaften Rettmer und Oedeme im Sinne der NGO
ist daher erforderlich. Im derzeit
wirksamen Flächennutzungsplan ist gegenwärtig als Art der baulichen Nutzung
noch „Gewerbegebiet“ und „Fläche für Versorgungsanlagen“ (Umspannwerk)
dargestellt. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll ein Verfahren
zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Lüneburger
Straße/Häcklinger Weg“ durchgeführt werden Im
Bebauungsplan Nr. 131 „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ ist als besondere Art
der baulichen Nutzung die Festsetzung von Sondergebiet (Einzelhandel),
Gewerbegebiet, Mischgebiet und allgemeinem Wohngebiet vorgesehen, um die
Realisierung der geplanten Vorhaben zu ermöglichen. Weitere
Einzelheiten der Planung (Vorkonzept) werden in der Sitzung erläutert. Der gesamte
Planbereich umfasst eine Fläche von etwa 8,45 ha und ist in der Anlage
zeichnerisch dargestellt. Die
Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der Planung erfolgen. Als erster Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 131 „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ ist zunächst der Aufstellungsbeschluss im Sinne von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen. Nach dem
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 131 sollen die Teilbereiche des derzeit
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2 einschließlich 1. Änderung „Grundstück H.
Garbers“ der ehemaligen Gemeinde Rettmer aufgehoben werden, die von dem neuen
Bebauungsplan überplant werden. Zeitnah mit
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Unterrichtung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Diese werden zu einer
Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) aufgefordert. Die Zeichnerische Beschreibung des Geltungsbereiches und eine Verfahrensübersicht sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag:
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