Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/2530/07  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 131 "Lüneburger Straße /Häcklinger Weg";
Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Art und Weise für frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung;
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 einschließlich 1. Änderung "Grundstück H. Garbers" der ehemaligen Gemeinde Rettmer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
17.09.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadt Lüneburg beabsichtigt, das bisher gewerblich genutzte Gelände der ehemaligen Firma Garbersbau und das bisher als Umspannwerk genutzte Gelände der EON-AVACON einer städtebaulich geeigneten Nachnutzung zuzuführen.

Der Planbereich liegt vollständig auf dem Gebiet der früheren Gemeinde Rettmer, wird aber auch über den zur Ortschaft Oedeme gehörenden Häcklinger Weg erschlossen. Eine Anhörung der Ortschaften Rettmer und Oedeme im Sinne der NGO ist daher erforderlich.

Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist gegenwärtig als Art der baulichen Nutzung noch „Gewerbegebiet“ und „Fläche für Versorgungsanlagen“ (Umspannwerk) dargestellt. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll ein Verfahren zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ durchgeführt werden

 

Im Bebauungsplan Nr. 131 „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ ist als besondere Art der baulichen Nutzung die Festsetzung von Sondergebiet (Einzelhandel), Gewerbegebiet, Mischgebiet und allgemeinem Wohngebiet vorgesehen, um die Realisierung der geplanten Vorhaben zu ermöglichen.

Weitere Einzelheiten der Planung (Vorkonzept) werden in der Sitzung erläutert.

Der gesamte Planbereich umfasst eine Fläche von etwa 8,45 ha und ist in der Anlage zeichnerisch dargestellt.

 

Die Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der Planung erfolgen.

Als erster Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 131 „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ ist zunächst der Aufstellungsbeschluss im Sinne von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.

 

Nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 131 sollen die Teilbereiche des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2 einschließlich 1. Änderung „Grundstück H. Garbers“ der ehemaligen Gemeinde Rettmer aufgehoben werden, die von dem neuen Bebauungsplan überplant werden.

Zeitnah mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Diese werden zu einer Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) aufgefordert.

Die Zeichnerische Beschreibung des Geltungsbereiches und eine Verfahrensübersicht sind Bestandteile der Sitzungsvorlage.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                            150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 M--Bp 131-CAD-Geltungsbereich Sept 07 Layout1 (1) (168 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht 131 (18 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 131  „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ aufzustellen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben.  Ziel der Planung ist insbesondere die Festsetzung von Sondergebiet (Einzelhandel), Mischgebiet und allgemeinem Wohngebiet.
  2. Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 131 „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.
  3. Nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 131 sollen die Teilbereiche des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2 einschließlich 1. Änderung „Grundstück H. Garbers“ der ehemaligen Gemeinde Rettmer aufgehoben werden, die von dem neuen Bebauungsplan überplant werden.