Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Mit Einführung des Niedersächsischen Gesetzes über die
kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) wurde die Aufstellung einer Verbandsordnung
für den Sparkassenzweckverband Lüneburg erforderlich. Im Falle des
Sparkassenzweckverbandes Lüneburg tritt die Verbandsordnung an die Stelle der
bisherigen Satzung des Zweckverbandes aus dem Jahre 1990. Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.12.2006 die
Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Lüneburg in der Zweckverbandsversammlung
für die Sparkasse Lüneburg angewiesen, in der Verbandsversammlung für die
Verbandsordnung zu stimmen. Am 20. Dezember 2006 wurde in der Verbandsversammlung eine
neue Verbandsordnung beschlossen und dem Niedersächsischen Ministerium für
Inneres und Sport mit Schreiben vom 21. Dezember 2006 angezeigt. Das
Ministerium hat dem Sparkassenzweckverband daraufhin in einem Schreiben die aus
seiner Sicht erforderlichen Änderungen mitgeteilt. Als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine
überarbeitete Verbandsordnung beigefügt. Die Änderungen gegenüber der am 21.
Dezember 2006 beschlossenen Verbandsordnung sind gekennzeichnet. Die Änderungen
basieren auf den Anpassungserfordernissen, die das Niedersächsische Ministerium
für Inneres und Sport dem Sparkassenzweckverband Lüneburg mit Schreiben vom 22.
Januar 2007 mitgeteilt hat, sowie auf einer vom Sparkassenverband Niedersachsen
zur Verfügung gestellten Musterverbandsordnung für Sparkassenzweckverbände. Die Musterverbandsordnung wurde auf der Grundlage des
Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit sowie der
Verordnung über Sparkassenzweckverbände vom 20. November 2006 erstellt und vom
Sparkassenverband Niedersachsen mit dem Niedersächsischen Ministerium für
Inneres und Sport abgestimmt. Zusätzlich zu den vom Innenministerium schriftlich
mitgeteilten Änderungen ist eine Anpassung an den § 10 (Aufwandsentschädigung,
Ersatz für Auslagen und Verdienstausfall) der Musterverbandsordnung
erforderlich. Soweit dieser Paragraph nunmehr umfassende Bestimmungen der
Aufwandsentschädigung sowie des Ersatzes für Auslagen und Verdienstausfall für
die Mitglieder der Verbandsversammlung vorsieht, beruht dies auf den zwingenden
Regelungen des § 18 Absatz 1 NKomZG i. V. m. § 39 Absatz 6 Niedersächsische
Gemeindeordnung (NGO). Die in § 10 Abs. 2, 3, 4 und 6 der neuen Verbandsordnung
enthaltenen Pauschal- und Höchstbeträge sind angelehnt an die
Entschädigungssatzungen der Stadt Lüneburg (Stand: 22. Februar 2007) sowie des
Landkreises Lüneburg (Stand: 1. Juni 2007) und wurden vorab mit dem
Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg, Herrn Oberbürgermeister
Ulrich Mädge, und mit seinem Stellvertreter, Herrn Landrat Manfred Nahrstedt,
abgestimmt. Ergänzende Sachdarstellung vom 25.09.2007: In der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
Lüneburg am 17.09.2007 wurde eine überarbeitete Verbandsordnung beschlossen,
deren Text der Vorlage VO/2518/07 für die Sitzung des Verwaltungsausschusses am
21.08.2007 und des Rates der Stadt Lüneburg am 27.09.2007 beigefügt worden ist. In dieser Textfassung wurde unter § 6, Ziffer 14 lediglich
auf die Niedersächsische Gemeindeordnung abgestellt. Da jedoch auch der
Landkreis Lüneburg Träger der Sparkasse ist, finden hier auch die Vorschriften
der Niedersächsischen Landkreisordnung Anwendung. Der Text der Verbandsordnung hat daher im § 6 folgende neue
Fassung erhalten: „14. sonstige Angelegenheiten, über die nach den
Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung der Rat oder der
Verwaltungsausschuss und nach den Vorschriften der Niedersächsischen
Landkreisordnung der Kreistag oder der Kreisausschuss beschließen.“ Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 35,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: -
Geänderte Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Lüneburg -
Vorschlag Entschädigungssätze
Beschlussvorschlag: Die
Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Lüneburg in der Zweckverbandsversammlung
für die Sparkasse Lüneburg werden angewiesen, in der Verbandsversammlung für
die geänderte Verbandsordnung zu stimmen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |