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Vorlage - VO/2435/07  

 
 
Betreff: EU-Förderung / Integriertes Handlungskonzept
- Sachstandsbericht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bock
Federführend:06 - Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
09.07.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Europäischen Strukturpolitik wurde das Programm EFRE (=Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) für die Förderperiode 2007-2013 neu aufgelegt. Gegenstand der Förderung sind Vorhaben der nachhaltigen Stadtentwicklung einschließlich der Verbesserung des Wohnumfeldes mit regionalwirtschaftlichen Effekten sowie die Errichtung von für die Stadtteil- oder Regionsentwicklung wichtiger Infrastrukturen. Lüneburg gehört in die Fördergebietskategorie ‚Ziel-1-Gebiet’ mit einem maximalen Fördersatz von 75 %.

 

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit entwirft als Programmbehörde zur Zeit eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der ‚Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete’ aus EFRE-Mitteln.

 

Wie aus dem Richtlinienentwurf bekannt ist, bildet die Grundlage der Förderung ein integriertes städtisches Entwicklungs-/ Wachstumskonzept. Die Stadt beabsichtigt für verschiedene Investitionsvorhaben EU-Mittel einzuwerben und hat daher die BauBeCon Sanierungsträger GmbH mit der Erstellung eines Konzeptes beauftragt.

 

Das Konzept muss u.a. Aussagen zu folgenden Punkten enthalten:

 

-     Beschreibung des Ist-Zustandes (Ausgangssituation der Gemeinde, Stärken und Schwächen)

-       Darstellung von Entwicklungspotentialen

-     Darstellung der vorgesehenen Einzelvorhaben/ Projekte einschließlich Aussagen zu entstehenden Kosten, zu der Finanzierung und Kofinanzierung sowie zum Zeitrahmen für die Umsetzung

-     Festlegung der Projekte in Prioritätengruppen (1=hohe Priorität, 2=mittlere Priorität, 3=geringe Priorität)

-     Darstellung der Bedeutung und der Auswirkung der Vorhaben auf die Qualität des Gebietes

-      Angaben zur vorgesehenen Abgrenzung des Gebietes (einschl. Übersichtskarte)

-      Angaben zu geplanten Vorhaben, die anderweitig öffentlich oder privat finanziert werden und Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung der Region haben 

 

Neben der Erfüllung der formalen Antragsvoraussetzungen prüft die Programmbehörde auf Basis des integrierten städtischen Entwicklungs-/ Wachstumskonzeptes verschiedenste Qualitätskriterien und bewertet diese nach einem Punktesystem. Die Kriterien und die jeweilige maximale Wertigkeit sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

 

 

 

 

Qualitätskriterium

maximale Wertigkeit

Übereinstimmung mit den Zielen der integrierten Stadtentwicklung, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit; Wachstum und Beschäftigung (Anzahl gesicherter und/ oder neu geschaffener Arbeitsplätze) unter Berücksichtigung des regionalen Problemdrucks (insbes. Arbeitslosigkeit im Gebiet/ Bezirk der Arbeitsagentur)

55 Punkte

Schlüssigkeit, Überzeugungskraft und Umsetzbarkeit des Konzeptes (Planungsqualität)

55 Punkte

Nachhaltigkeit des Konzeptes (sozial, ökonomisch)

30 Punkte

Nachhaltigkeit ökologisch: Verbesserung der Umweltqualität, insbesondere in Bezug auf versiegelte Fläche, Bekämpfung der Folgen des Klimawandels; Energieeinsparung

30 Punkte

 

Effizienz des Mitteleinsatzes (Mitteleinsatz zu Ergebnis/ Ziel), Synergieeffekte mit anderen Förderprogrammen, positive Effekte für den lokalen Bereich

30 Punkte

Akquirierung zusätzlicher privater Finanzmittel

30 Punkte

besondere Berücksichtigung der Folgen der demografischen Entwicklung (z.B. durch Anpassung/ Schaffung von Infrastruktureinrichtungen, Zielgruppenorientierung, z.B. ältere Menschen)

30 Punkte

besondere Berücksichtigung des Prinzips des Gender Mainstreaming (z.B. Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch familienfreundliche Infrastruktur und Berücksichtigung der Bedürfnisse und Potenziale von Frauen, Männern und Familie, z.B. durch Beteiligung von Betroffenen- bzw. Nutzergruppen und Interessenvertretungen an Planungs- und Entscheidungsprozessen

30 Punkte

besondere Berücksichtigung der Interessen von behinderten Menschen

30 Punkte

 

 

Als Grundlage für das Entwicklungskonzept der Stadt Lüneburg wurde eine Projektübersicht (Projekte, Kosten und Prioritäten) erstellt.

 

Die Einzelvorhaben verteilen sich auf vier Projektgebiete mit den derzeitigen Arbeitstiteln

§                     Kaltenmoor

§                     Gewerbebrache Wittenberger Bahn

§                     Dienstleistungszentrum Schlieffenpark

§                     Wallring/ Wasserviertel/ Ilmenauband.

 

Die Projektübersicht sowie die Pläne zur Gebietsabgrenzung (Übersichtsplan und 4 Einzelpläne zu Projektgebieten) sind als Anlage beigefügt und werden in der Sitzung näher erläutert.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt die Projektübersicht und die Pläne zur Gebietsabgrenzung als Grundlage für das integrierte städtische Entwicklungs- bzw. Wachstumskonzept zur Kenntnis.