Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Im
Rahmen der Europäischen Strukturpolitik wurde das Programm EFRE (=Europäischer
Fonds für regionale Entwicklung) für die Förderperiode 2007-2013 neu aufgelegt.
Gegenstand der Förderung sind Vorhaben der nachhaltigen Stadtentwicklung
einschließlich der Verbesserung des Wohnumfeldes mit regionalwirtschaftlichen
Effekten sowie die Errichtung von für die Stadtteil- oder Regionsentwicklung
wichtiger Infrastrukturen. Lüneburg gehört in die Fördergebietskategorie
‚Ziel-1-Gebiet’ mit einem maximalen Fördersatz von 75 %. Das
Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
entwirft als Programmbehörde zur Zeit eine Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung der ‚Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete’
aus EFRE-Mitteln. Wie
aus dem Richtlinienentwurf bekannt ist, bildet die Grundlage der Förderung ein
integriertes städtisches Entwicklungs-/ Wachstumskonzept. Die Stadt
beabsichtigt für verschiedene Investitionsvorhaben EU-Mittel einzuwerben und
hat daher die BauBeCon Sanierungsträger GmbH mit der Erstellung eines Konzeptes
beauftragt. Das Konzept muss u.a.
Aussagen zu folgenden Punkten enthalten: - Beschreibung des Ist-Zustandes (Ausgangssituation der Gemeinde, Stärken und Schwächen) - Darstellung
von Entwicklungspotentialen - Darstellung der vorgesehenen Einzelvorhaben/ Projekte einschließlich Aussagen zu entstehenden Kosten, zu der Finanzierung und Kofinanzierung sowie zum Zeitrahmen für die Umsetzung - Festlegung der Projekte in Prioritätengruppen (1=hohe Priorität, 2=mittlere Priorität, 3=geringe Priorität) - Darstellung der Bedeutung und der Auswirkung der Vorhaben auf die Qualität des Gebietes - Angaben zur
vorgesehenen Abgrenzung des Gebietes (einschl. Übersichtskarte) - Angaben
zu geplanten Vorhaben, die anderweitig öffentlich oder privat finanziert werden
und Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung der Region haben Neben der Erfüllung der formalen Antragsvoraussetzungen prüft die Programmbehörde auf Basis des integrierten städtischen Entwicklungs-/ Wachstumskonzeptes verschiedenste Qualitätskriterien und bewertet diese nach einem Punktesystem. Die Kriterien und die jeweilige maximale Wertigkeit sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Als Grundlage für das
Entwicklungskonzept der Stadt Lüneburg wurde eine Projektübersicht (Projekte,
Kosten und Prioritäten) erstellt. Die Einzelvorhaben verteilen
sich auf vier Projektgebiete mit den derzeitigen Arbeitstiteln §
Kaltenmoor §
Gewerbebrache
Wittenberger Bahn §
Dienstleistungszentrum
Schlieffenpark §
Wallring/
Wasserviertel/ Ilmenauband. Die Projektübersicht sowie
die Pläne zur Gebietsabgrenzung (Übersichtsplan und 4 Einzelpläne zu
Projektgebieten) sind als Anlage beigefügt und werden in der Sitzung näher
erläutert. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 50
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss
nimmt die Projektübersicht und die Pläne zur Gebietsabgrenzung als Grundlage
für das integrierte städtische Entwicklungs- bzw. Wachstumskonzept zur
Kenntnis. |
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