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Vorlage - VO/2430/07  

 
 
Betreff: Zuschuss an den KKSV Ochtmissen für den Neubau eines Schießstandes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Papke, AxelAktenzeichen:52 24 44
Federführend:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Papke, Axel
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport Entscheidung
20.06.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Für die Errichtung einer neuen Schießsportanlage wurde dem Kleinkaliber-Schützenverein Ochtmissen (KKSV) ein Zuschussbetrag in Höhe von 90.000 € in Aussicht gestellt. Mittel hierfür sind im diesjährigen Haushaltsplan bei der Hh.-St. 5500-98840 veranschlagt.

 

Mit Schreiben vom 23.05.2007 bittet der KKSV nach erteilter Baugenehmigung um Auszahlung des zugesagten Zuschussbetrages. In Anlehnung an die bewährte Praxis wird vorgeschlagen, die Auszahlung des Zuschussbetrages nicht in einer Summe sondern nach Baufortschritt vorzunehmen. Dies bedeutet, dass Abschlagszahlungen erst dann ausgezahlt werden, wenn ein Bauabschnitt (Mindestsumme 15.000 €) auch tatsächlich ausgeführt und hierüber ein entsprechender Nachweis erbracht wird.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         25 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja           X

            Nein      

            Haushaltsstelle:   5500.98840

            Haushaltsjahr:     2007                                                            

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss beschließt dem KKSV Ochtmissen für den Neubau eines Schießstandes einen Zuschuss in Höhe von 90.000 € zu gewähren.

 

Die Auszahlung des Zuschussbetrages erfolgt nach Baufortschritt. Abschlagszahlungen sind zu leisten wenn ein Bauabschnitt (Mindestsumme 15.000 €) auch tatsächlich ausgeführt und hierüber ein entsprechender Nachweis erbracht wird.