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Sachverhalt: Für
die Errichtung einer neuen Schießsportanlage wurde dem
Kleinkaliber-Schützenverein Ochtmissen (KKSV) ein Zuschussbetrag in Höhe von
90.000 € in Aussicht gestellt. Mittel hierfür sind im diesjährigen
Haushaltsplan bei der Hh.-St. 5500-98840 veranschlagt. Mit
Schreiben vom 23.05.2007 bittet der KKSV nach erteilter Baugenehmigung um
Auszahlung des zugesagten Zuschussbetrages. In Anlehnung an die bewährte Praxis
wird vorgeschlagen, die Auszahlung des Zuschussbetrages nicht in einer Summe
sondern nach Baufortschritt vorzunehmen. Dies bedeutet, dass Abschlagszahlungen
erst dann ausgezahlt werden, wenn ein Bauabschnitt (Mindestsumme 15.000
€) auch tatsächlich ausgeführt und hierüber ein entsprechender Nachweis
erbracht wird. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 25
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Haushaltsstelle: 5500.98840
Haushaltsjahr: 2007 e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Beschlussvorschlag: Der
Sportausschuss beschließt dem KKSV Ochtmissen für den Neubau eines
Schießstandes einen Zuschuss in Höhe von 90.000 € zu gewähren. Die
Auszahlung des Zuschussbetrages erfolgt nach Baufortschritt. Abschlagszahlungen
sind zu leisten wenn ein Bauabschnitt (Mindestsumme 15.000 €) auch
tatsächlich ausgeführt und hierüber ein entsprechender Nachweis erbracht wird. |
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