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Vorlage - VO/0248/02  

 
 
Betreff: Abwasserbeseitigung
Betriebsabrechnung 2001 und Gebührenbedarfsberechnung 2003 - 2004
Änderungen der Abgabensatzung für Abwasserbeseitigung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Becker
Federführend:Alter Bereich 22 - Kämmerei, Steuern u. Betriebswirtschaft   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
17.10.2002 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
31.10.2002 
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen     

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1.    Betriebsabrechnung 2001 und Gebührenbedarfsberechnung 2003 - 2004

 

     Die Betriebsabrechnung 2001 (Anlage 1) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Unterdeckung von 987,3 TDM (rd. 504,8 T€) aus. Der Ergebnisvortrag aus 1999 sowie die Ergebnisverzinsung führen zu einem positiven Gesamtergebnis von rd. +401,2 TDM (205,1 T€).

 

Der von der vorjährigen Gebührenbedarfsberechnung erfasste Kalkulationszeitraum betraf lediglich das Jahr 2002. Eine Fortschreibung für die Folgejahre war daher erforderlich. Die zu erwartende Ergebnisentwicklung führt zu der Empfehlung, ab 2003 die Gebühr von 1,41 € um 0,05 € (= 3,5%) auf 1,46 € / m³ Abwasser zu erhöhen. Die hieraus resultierende jährliche Mehreinnahme beträgt rd. 260 T € . Die Gebührenanpassung ist in der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) enthalten, aus der sich folgende Vorausschau ergibt:

 

 

 

 

 

 

 

                                     Beträge in €                

 

     Jahr   2003           2004

     Einnahmen 10.621.632 10.782.343

     Ausgaben 10.362.342 10.580.541

     Jahresbezogenes Ergebnis      259.290      201.802

     Vortrag aus Vorvorjahr      205.137  ./. 529.589

     Ergebnisverzinsung            23.186     ./.   48.758

     Gesamtergebnis                          487.613                   ./. 376.545

 

     Die empfohlene Gebührenanpassung ist die erste seit 1993. Sie muss vor dem Hintergrund gesehen werden, dass die Abwasserbeseitigung in den letzten Jahren von erheblichen Investitionen begleitet war, die sowohl das Klärwerk als auch das Kanalnetz betrafen. Auch die Zukunft erfordert ein hohes Niveau an Sanierungs- und Aktualisierungsaufwand. Hierbei ist anzumerken, dass wegen noch ausstehender Vorgaben des Gesetzgebers hinsichtlich der künftigen Klärschlammbehandlung hieraus möglicherweise resultierende Kostenveränderungen nicht einbezogen werden konnten.

 

 

 

2.  Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung

 

Die zu beschließende Änderungssatzung (Anlage 3) ist beigefügt. Sie enthält in § 12 Abs. 1 die empfohlene neue Gebühr von 1,46  € / m³ Abwasser. Die Gebührenanpassung wurde zum Anlass genommen, darüber hinaus eine weitere anstehende Überarbeitung der Satzung einzubringen, um sie an die organisatorischen und rechtlichen Entwicklungen anzugleichen, die in den letzten Jahren stattgefunden haben. Hierzu gehört auch die Umrechnung der übrigen in der Satzung genannten DM - Beträge in  €. Eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Fassung (Anlage 4) ist zur Erläuterung beigefügt. Im Einzelnen kann hierzu Folgendes ausgeführt werden:

 

 

 

 

     Zu § 4

 

     Absatz 8:

     Die in § 4 Absatz 8 genannten DM-Beträge sind auf Grund der Währungsumstellung zum 01.01.2002 in Euro-Beträge zu ändern.

 

     Absatz 9:

     Die in § 4 Absatz 9 genannte Währungsangabe (DM) ist auf Grund der Währungsumstellung zum 01.01.2002 in EURO zu ändern; hierdurch ist gewährleistet, dass die Summe des zu entrichtenden Abwasserbeitrages nach Absatz 8 stets ein nach unten abgerundeter auf volle 0,10 EURO (so wie bisher ein auf 0,10 DM) lautender Betrag ist.

 

 

     Zu § 12

     Die in § 12 genannten DM-Beträge sind auf Grund der Währungsumstellung zum 01.01.2002 in Euro-Beträge zu ändern. Die bisherigen DM-Beträge nach Absätzen 2 bis 4 wurden nach Umrechnung in EURO mit dem amtlichen Umrechnungsfaktor auf den nächsten vollen10 Cent-Betrag nach unten abgerundet.

 

 

 

 

 

 

 

     Zu § 16

 

     Bei der Änderung des § 16 handelt es sich um eine Anpassung an geltendes Recht.

 

     Die jetzige Regelung zur Entstehung der Gebührenschuld ist im Hinblick auf die zu leistenden Vorausleistungen an die Entwicklung der Rechtsprechung anzupassen. Danach muss deutlich werden, dass die Gebührenschuld vor Jahresende (oder: vor Ablauf des Frischwasserabrechnungszeitraums) entstanden ist, um Gebührenteilbeträge in Form von Abschlägen fällig stellen zu können.

 

     Des Weiteren hat es die Aufgabenübertragung der Abwassergebühren-Bescheiderstellung auf die Avacon AG (vorm. Hastra AG) mit sich gebracht, dass der 12-monatige Festsetzungszeitraum nicht mehr dem Kalenderjahr (wie früher von Januar bis Dezember) entspricht, sondern aus einem 12-Monatszeitraum besteht (Kalenderjährig übergreifend, z.B. von März des lfd. Jahres bis Februar des Folgejahres).

 

     Dieser Veränderung ist mit der z.Zt. gültigen Satzung nur in § 15 Rechnung getragen (Erhebungszeitraum). Die dortige Vorschrift korrespondiert jedoch auch mit § 16 (Veranlagung und Fälligkeit). Aus diesem Grunde ist § 16 (Veranlagung und Fälligkeit) durch Neufassung der Vorschrift an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                        100,00 €

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 K70a1.pdf (5 KB)      
Anlage 2 2 K70a2.pdf (8 KB)      
Anlage 7 3 Abwassersatzung.doc (22 KB) PDF-Dokument (49 KB)    
Anlage 8 4 SynopseAbwassersatzung2.doc (28 KB) PDF-Dokument (53 KB)    
Anlage 9 5 k70b.pdf (5 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Betriebsabrechnung 2001 für die Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen. Der Gebührenbedarfsberechnung für 2003 bis 2004 sowie der 8. Änderungssatzung der Abgabensatzung wird zugestimmt.