Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat am 26.10.2004 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 129 „Schlieffen-Park“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der Planung ist als besondere Art der baulichen Nutzung allgemeines Wohngebiet (WA), Mischgebiet (MI) sowie Baugrundstücke für den Gemeinbedarf festzusetzen. Darüberhinaus soll durch geeignete textliche Festsetzungen erreicht werden, dass keine Gewerbebetriebe entstehen, die das Wohnen wesentlich stören. In dem
bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne
von § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der
Stadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die
Lüneburger Heide am 16.02.2006 und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich
Stadtplanung in der Zeit vom 07.03.2006 bis einschließlich 20.03.2006
durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer
frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 14.02.2006 bis einschließlich
20.03.2006 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu
nehmen. Im Rahmen
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Träger aufgefordert,
Äußerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) abzugeben. Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung wurde am 27.09.2006 über die
Ergebnisse der frühzeitigen Behördenbeteiligung und der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung unterrichtet. Der
Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der Begründung, die in der
Anlage beigefügt ist und wird, falls erforderlich, im Laufe des Verfahrens gemeinsam mit der Begründung
fortgeschrieben. Zwischenzeitlich
ist der Verlaufs der geplanten A 39 raumordnerisch festgelegt und es wurden
geeignete Ausgleichsflächen innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes
ermittelt. Als
nächster Verfahrensschritt kann gem. § 3 Abs. 2 BauGB über den
Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung
beschlossen werden. Im Rahmen des Auslegungsverfahrens wird den Bürgern erneut
Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange
werden förmlich beteiligt. Die Anlagen
sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum
ausgelegt bzw. ausgehängt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Begründung Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss beschließt: Dem Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 129 „Schlieffen-Park“ mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung nebst Entwurf der Begründung wird zugestimmt; die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Der
Geltungsbereich ist in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch
beschrieben und Bestandteil der Sitzungsvorlage. |
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