Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Im Jahr 2002 wurde die bis dahin geltende Gebühr auf Basis
einer 2-jährigen Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2002 und 2003
bestätigt. Somit waren lediglich über die Betriebsabrechnung 2001 die
Vorschaudaten zu überprüfen. Die beigefügte Betriebsabrechnung 2001 (Anlage 1)
weist ein jahresbezogenes Ergebnis von rd. ./. 297,1 TDM
(./. 151,9 T€) aus. Der Ergebnisvortrag 1999 sowie die
Ergebnisverzinsung führen zu einem Gesamtergebnis von
rd. ./. 638,7 TDM (./. 326,5 T€). Die Größenordnung
der Abweichungen der aktualisierten Prognose-Ergebnisse für die Jahre 2002 und
2003 bewegt sich jedoch in einem Bereich, der es gestattet, die Gebühr
beizubehalten. Beträge in € Gebührenbedarfsberechnung
auf Basis des BAB 2000 (Vorjahr): Jahr 2002 2003 Jahresbezogenes
Ergebnis ./. 67.991 ./. 94.927 Gesamtergebnis + 468.551 ./. 343.470 Aktualisierte Prognose auf Basis des
BAB 2001 Jahr 2002 2003 Jahresbezogenes
Ergebnis ./. 50.734 ./. 71.027 Gesamtergebnis + 486.757 ./. 434.481 Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €)
100,00 € a) für die
Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen:
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2001 für die
Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen. Die derzeit gültigen
Straßenreinigungsgebühren werden nicht geändert. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||