Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Teichanlage Bockelsberg besteht aus 18 ehemaligen Fischteichen. Bereits um 1840 entstand der zweitgrößte Teich als Eisteich verschiedener Brauerei- und Weinhandelbesitzer Lüneburgs. Ein am Teichufer 1875 errichtetes Eishaus einer Aktiengesellschaft „Lüneburger Eishaus“ versorgte bis 1910 auch das Städtische Krankenhaus. Mit dem Bau einer Kühlanlage im Lüneburger Schlachthaus sank der Bedarf an Eis rapide und das Eishaus wurde 1920 abgebrochen. Schon 1893 wurden die städtischen Ländereien beim Eishaus vor Düvelsbrook dem Verschönerungsverein Lüneburger Bürger zur Errichtung eines rationellen Fischereibetriebes auf einer neu zu errichtenden Teichanlage überwiesen. Der Fischereibetrieb wurde bis 1948 ausgeübt. Bis Mitte der 60er wurden einige der Bockelsbergteiche nur noch durch Hobbyangler betreut und gepflegt. Die nördlich gelegenen Teiche wurden durch Verknüpfung mit Infrastrukturmaßnahmen als Durchlaufbecken für die Oberflächenentwässerung der angrenzenden Wohnbebauung Bockelsberg genutzt. Die südlichen Teiche blieben ungenutzt. Zudem
wurde das nahe Umfeld der Bockelsbergteiche im Laufe der Zeit aufgeforstet und
somit auch der Naherholung zugeführt. Die Aufforstung hatte wiederum einen
hohen Laubeintrag zur Folge, der zur Verschlammung der Teiche geführt hat und
immer noch führt. Durch die Verschlammung treten zeitweise belästigende Gerüche
auf und schränken dadurch die Naherholung ein. Ziel
ist es, ein vernünftiges Nebeneinander der künstlich hergestellten Gewässer mit
einer attraktiven Natur und Landschaft zu ermöglichen. Daneben ist auch der
Naherholungsdruck zu berücksichtigen. In Zusammenarbeit mit
der Universität Lüneburg wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen und mit
welchen Maßnahmen, unter Berücksichtigung der vorhandenen Gegebenheiten,
insbesondere wieder eine ungestörte Naherholung im Bereich der Teichanlage
Bockelsberg möglich sein wird. Das Ergebnis dieser Untersuchung soll in einer
Diplomarbeit dargestellt werden, die voraussichtlich im Herbst 2007 vorliegt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Beschlussvorschlag: Der Grünflächen- und Forstausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. |
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