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Sachverhalt: Der
Rat der Stadt Lüneburg hatte anlässlich einer Sitzung am 18.10.1990 und nach
Änderung der Planungsziele der Verwaltungsausschuss anlässlich seiner Sitzung
am 18.02.2003 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den
Bebauungsplan Nr. 41 “Mittlerer Stadtring zwischen Linden- und Berliner Straße“
(jetzt Willy- Brandt-Straße) in einen 2. Änderungsverfahren zu ändern. Nach
weiterer Konkretisierung des Planungszieles hat der Verwaltungsausschuss in
seiner Sitzung am 20.03.2007 beschlossen, dieses Bauleitplanverfahren im
beschleunigten vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen. Die
öffentliche Auslegung des Planentwurfs und des Entwurfs zur Begründung sowie
der Berichtigung des Flächennutzungsplans hat in der Zeit vom 05.04. bis
04.05.2007 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom 26.03.2007 beteiligt. Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Stellungnahmen
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Über deren
Behandlung ist sodann zu beschließen. Der
Bebauungsplanänderungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben. Der
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Mittlerer Stadtring
zwischen Lindenstraße und Berliner Straße“ wird durch die 2. Änderung teilweise
überplant. Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Die
Bebauungsplanänderung ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 200,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan Verfahrensübersicht Vermerk
über eingegangene Stellungnahmen Bebauungsplan
Begründung Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt
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