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Sachverhalt: Der
Rat der Stadt Lüneburg hat die Verwaltung beauftragt, eine Erhaltungssatzung
gemäß §
172 Abs. 1 Nr. 1 für das Wohngebiet „Rotes Feld“ zu erarbeiten und
aufzustellen, damit dort der Charakter als Villenviertel mit großzügig
angelegten Zier- und Nutzgärten bestehen bleibt. Die
Erhaltungssatzung wird als einfache Gemeindesatzung erlassen; somit entfällt
das für die Bauleitplanung vorgeschriebene Verfahren. Mit
Aufstellungsbeschluss zum Erlass einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr.
1 BauGB hat der Rat der Stadt Lüneburg am 14.12.2006 den
Geltungsbereich der Erhaltungssatzung „Rotes Feld“ festgelegt. Der
Geltungsbereich ist in der Satzung beschrieben und in einer Anlage zur Satzung
zeichnerisch dargestellt. Mit
Inkrafttreten der Satzung unterliegt der Rückbau, die Änderung und die
Nutzungsänderung von baulichen Anlagen innerhalb des betroffenen Gebietes einer
besonderen Genehmigungspflicht. Des weiteren bedarf auch die Errichtung
baulicher Anlagen der Genehmigung. Die
Erhaltungssatzung nebst Begründung und zeichnerisch dargestelltem
Geltungsbereich sind Bestandteil der Sitzungsvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 150,--
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Erhaltungssatzung
nebst Begründung und Lageplan
Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt die Erhaltungssatzung nebst Begründung und
zeichnerischer Darstellung des Geltungsbereiches als Anlagen gemäß § 172 Abs. 1
Nr. 1 für das Wohngebiet „Rotes Feld“. Die
Satzung tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. |
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