Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der Gesundheits-Holding
Lüneburg GmbH gehören dem Aufsichtsrat u.a. der Oberbürgermeister sowie weitere
6 vom Rat der Stadt Lüneburg entsandte Mitglieder an. Für die Besetzung der
Sitze im Aufsichtsrat ist § 51 NGO anzuwenden. Danach entfallen auf die Gruppe
SPD/CDU vier Sitze und auf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie auf die
FDP-Fraktion jeweils ein Sitz. Der Rat der Stadt Lüneburg beruft für die Dauer der
Wahlperiode als Vertreter/Innen der Stadt Lüneburg folgende Personen in den
Aufsichtsrat der Gesundheits-Holding Lüneburg GmbH: 1.________________ 2.________________ 3.________________ 4.________________ 5.________________ 6.________________ Weiter gehören dem Aufsichtsrat der Gesundheits-Holding
Lüneburg GmbH gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages 3 in den
Gesundheitsbereichen erfahrene Persönlichkeiten an, die nicht dem Rat der Stadt
Lüneburg angehören. Sie werden auf Vorschlag des Oberbürgermeisters vom Rat der
Stadt Lüneburg entsandt. Der Rat der Stadt Lüneburg entsendet für die Dauer der
Wahlperiode folgende Personen in den Aufsichtsrat der Gesundheits-Holding
Lüneburg GmbH:
(Mitglied im Aufsichtsrat der
Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH und der Klinikum Lüneburg GmbH)
(Mitglied im Aufsichtsrat der
Psychiatrisches Klinikum Lüneburg gGmbH)
Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Lüneburg entsendet die genannten Personen in den Aufsichtsrat der
Gesundheits-Holding Lüneburg GmbH. |
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