Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg über die
Wahrnehmung der Aufgaben zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vom 25.08.2005 ist
nach Zustimmung des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport am
01.05.2006 in Kraft getreten. Sie war zunächst für die Dauer eines Jahres
abgeschlossen und ist somit bis zum 30.04.2007 befristet. Die Zweckvereinbarung hat sich bewährt, so dass –
unter Berücksichtigung einiger redaktioneller Änderungen – eine
Anschlussvereinbarung abgeschlossen werden kann. Es wird vorgeschlagen, diese
Zweckvereinbarung bis zum 31.12.2009 gelten zu lassen und eine Regelung
aufzunehmen, wonach sich die Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr verlängert,
wenn sie nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der
Vertrag ist dem Nieders. Ministerium für Inneres und Sport erneut zur
Genehmigung vorzulegen, so dass die Verwaltung ermächtigt werden sollte, evtl.
im Genehmigungsverfahren erforderlich werdende textliche Anpassungen
vorzunehmen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Zweckvereinbarung
mit dem Landkreis Lüneburg über die Wahrnehmung der Aufgaben zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit (Vertrag Landkreis - Stadt)
Beschlussvorschlag: Der
beigefügten Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg über die Wahrnehmung
der Aufgaben zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wird zugestimmt. Die Verwaltung
wird ermächtigt, im Genehmigungsverfahren erforderlich werdende textliche
Anpassungen vorzunehmen. |
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