Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Rat
der Stadt Lüneburg hat im Mai 1999 das Sanierungsgebiet Nr. 3
"Kaltenmoor" durch Satzungsbeschluss förmlich festgelegt. Im selben
Jahr erfolgte die Aufnahme des Sanierungsvorhabens in das Bund/Länder-Programm
"Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt". Das
Sanierungsgebiet Kaltenmoor wurde ausdrücklich als Präventivmassnahme in das
Programm aufgenommen, um die vorhandene Entwicklung des Stadtteils aufzufangen
und nachhaltige, positiv spürbare Veränderungen hinsichtlich der sozialen und
städtebaulichen Situation herbeizuführen. Bestandteil
der Sanierungskonzeption ist nach § 140 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) der
Rahmenplan, der die vorhandenen Strukturen beschreibt und konkrete Vorschläge
für Handlungsansätze zur Herbeiführung notwendiger Veränderungen enthält. Die Stadt
Lüneburg beauftragte im Dezember 2000 das Planungsbüro Leptien + Kremer,
Lüneburg, mit der Aufstellung des Rahmenplanes. Nach
umfangreichen Recherchen konnte vom Büro ein erster Entwurf des Rahmenplanes im
Frühjahr 2002 vorgelegt werden. Dieser Entwurf wurde in den Folgemonaten unter
Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner des Sanierungsgebietes, des
Stadtteils und seiner Sanierungs-Gremien und den betroffenen Fachbereichen in
der Verwaltung weiterentwickelt. Im
Verlauf der Arbeiten am Entwurf der Rahmenplanung für das Sanierungsgebiet Nr.
3 "Kaltenmoor", entstanden Überlegungen, das Sanierungsgebiet in
Teilbereichen zu erweitern. Dies
betrifft die 5.310 m² große Grünfläche nördlich entlang der
Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße, für die der Rahmenplan einen Rückbau der
Straße mit Einbettung in einen Grünzug und eine Neuordnung der fußläufigen
Anbindungen in das Einfamilienhausgebiet vorsieht. Weiter
soll das 13.275 m² große Wäldchen am Hügelgrab als wichtige Grünverbindung in
das Sanierungsgebiet einbezogen werden. Eine
3.183 m² umfassende Fläche der Johanna-Kirchner-Straße wird für die
Stellplatzneuordnung im östlichen Teil des Sanierungsgebietes benötigt. Die 8.824
m² große Fläche der Wilhelm-Leuschner-Straße sollte in das Sanierungsgebiet
einbezogen werden, um die bisher unbefriedigende verkehrliche Situation in
diesem Bereich neu ordnen zu können. Der
Rahmenplan sieht diese Flächen als Erweiterungsflächen vor. Die
Programmanmeldung der Stadt Lüneburg zur Aufnahme in das Förderungsprogramm des
Landes Niedersachsen für das Jahr 2003 beinhaltet bereits die beschriebene
Erweiterung des Sanierungsgebietes. Es wird im Antrag darauf hingewiesen, dass
eine entsprechende Gebietserweiterung in Vorbereitung ist. Die
Entwurfsfassung des Rahmenplanes per Stand "August 2002" wurde in der
Koordinierungskonferenz am 09.08.02, im Bürgerforum Kaltenmoor am 21.08.02 und
im Begleit-Ausschuss am 02.09.02 durch das Büro Leptien + Kremer vorgestellt. Um erneut
eine möglichst breite Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner
sicherzustellen, wurde anschließend in der Zeit vom 03. bis 24.09.02 der
Entwurf im Bürgertreff öffentlich ausgelegt. Jeder Interessierte hatte die
Möglichkeit, sich die Rahmenplanung fachkundig erläutern zu lassen. Exemplare
des Erläuterungsberichtes zum Rahmenplan wurden gegen einen geringen
Kostenbeitrag ausgegeben. Die
Gebietserweiterung erfolgt durch einen Beschluss des Rates zur Änderung der
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Nr. 3
"Kaltenmoor". Mit der
Beschlussfassung der Satzung wurde für das Sanierungsgebiet Nr. 3 Kaltenmoor
ein sogenanntes " vereinfachtes Sanierungsverfahren " gemäß § 142
Abs. 4 Baugesetzbuch beschlossen. Eine Erhebung von Ausgleichsbeträgen findet
im vereinfachten Sanierungsverfahren nicht statt. Es ist
vorgesehen im Sanierungsgebiet Straßenumbaumaßnahmen durchzuführen.
Grundsätzlich werden die Kosten nach den Vorschriften der
Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Lüneburg auf die Anlieger anteilig
umgelegt. Da jedoch
nach der derzeit gültigen Straßenausbeitragssatzung der Stadt Lüneburg gemäß §
1 Abs. 2 Ziff. 4 die Erhebung von Straßenausbeiträgen in förmlich festgelegten
Sanierungsgebieten ausgeschlossen ist, erfolgt eine Kostenbeteiligung der
Grundstückseigentümer nicht. Um eine
Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes auszuschließen, ist eine Satzungsänderung
erforderlich. Es wird
daher empfohlen, von allen Grundstückseigentümern im Sanierungsgebiet Ausgleichsbeträge zu erheben und § 3 der Satzung der Stadt Lüneburg über die
förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Nr. 3 "Kaltenmoor"
aufzuheben. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in € ) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 50 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Satzung zur 1. Änderung der Satzung der stadt Lüneburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Nr. 3 " Kaltenmoor"
Planerische Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes Beschlussvorschlag: Der Rat
der Stadt Lüneburg beschliesst die beigefügte Satzung zur 1. Änderung der
Satzung der Stadt Lüneburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
Nr. 3 "Kaltenmoor". |
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