Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der
Rat der Stadt Lüneburg hatte anlässlich seiner Sitzung am 18.10.1990 und nach
Änderung der Planungsziele der Verwaltungsausschuss anlässlich seiner Sitzung
am 18.02.2003 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, -
den
Flächennutzungsplan für den Teilbereich "Stresemannstraße/Feldstraße"
in einem 17. Änderungsverfahren und -
den
Bebauungsplan Nr. 41 "Mittlerer Stadtring zwischen Linden- und Berliner
Straße (jetzt Willy-Brandt-Straße)" in einem 2. Änderungsverfahren zu
ändern. Für
ein Bebauungskonzept mit einem Hotelbetrieb und Gebäuden für großflächigen
Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnungen wurde vom 13.03. bis 26.03.2003
eine frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und eine frühzeitige
Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
durchgeführt. Nach
weiterer Konkretisierung des Planungszieles soll nun ein neues
Bauleitplanverfahren im beschleunigten, vereinfachten Verfahren nach § 13 a
BauGB 2007 durchgeführt werden. Die Voraussetzungen für die Änderung eines
Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB-Novelle 2007 liegen vor.
So überschreitet die im Plangebiet zulässige Grundfläche 20.000 m² nicht. Außerdem bestehen weder eine
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach
Landesrecht noch gibt es Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1
Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Erforderlich wird daher
ein erneuter Änderungs- und Aufstellungsbeschluss. Für die zwischenzeitig erarbeitete
Änderung des Bebauungsplanes soll ebenso der Auslegungsbeschluss erfolgen. Der
Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst. Ziel
der Planung ist insbesondere die Festsetzung eines Sondergebietes für
Einzelhandel und Dienstleistungen, eines Mischgebietes und des vorhandenen
allgemeinen Wohngebietes. Vorgesehen ist die Verlagerung des vorhandenen
Aldi-Marktes und des Dänischen Bettenlagers sowie die Schaffung einer weiteren
Fachmarktfläche in einem neu zu errichtenden Einkaufszentrum zum
Kreuzungsbereich der Stresemannstraße mit der Willy-Brandt-Straße hin. Zur
Betonung der Stadteingangssituation soll im Eckbereich eine obergeschossige
Dienstleistungsaufstockung erfolgen. Die optisch dreigeschossig festgesetzte
Mischgebietsbebauung dient der Blockrandschließung zum Wohngebiet Rotes Feld
hin, hier ist die Errichtung einer Seniorenwohnanlage geplant. Gestalterische
Anforderungen sollen über Festsetzungen einer örtlichen Bauvorschrift über die
Gestaltung gesichert werden. Die
2. Änderung des Bebauungsplanes ersetzt in Teilen die rechtskräftige 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 "Mittlerer Stadtring zwischen Linden-
und Berliner Straße" vom 26.05.1977. Von
einer frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung
wird nach § 13 a i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen. Der Plan soll nach § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens
wird den Bürgern erneut Gelegenheit geboten, Stellungnahmen abzugeben. Nach § 4
Abs. 2 BauGB soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange durchgeführt werden. Von
einer Umweltprüfung sowie der Erstellung eines Umweltberichtes kann im
beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB abgesehen werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 150,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Begründung, Planentwurf Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss beschließt: 1.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB),
den Bebauungsplan Nr. 41 "Mittlerer Stadtring zwischen Linden- und
Berliner Straße" in einem 2. Änderungsverfahren im beschleunigten
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a i. V. m. § 13 BauGB zu ändern. Ziel der
Planung ist insbesondere die Festsetzung eines Sondergebietes für Einzelhandel
und Dienstleistungen, eines Mischgebietes sowie eines vorhandenen allgemeinen
Wohngebietes. Für den Änderungsbereich ist außerdem eine örtliche Bauvorschrift
über die Gestaltung zu erlassen. Der Bebauungsplanänderungsbereich ist in dem
anliegenden Planausschnitt zeichnerisch beschrieben. Der Geltungsbereich der 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr.
41 "Mittlerer Stadtring zwischen Lindenstraße und Berliner Straße"
wird durch die 2. Änderung teilweise überplant. 2. Dem Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 - 2. Änderung "Mittlerer Stadtring zwischen Linden- und Berliner Straße" nebst Begründung wird zugestimmt. Die förmliche Auslegung wird beschlossen. Eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird nicht durchgeführt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen. 3. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst. |
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