Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Für
das Zukunftskonzept des Betriebshofes wurden zwei Alternativen miteinander
verglichen. Alternative A sieht den Umzug des Betriebshofes zum Betriebsgelände
der AGL mit den dort erforderlichen Neubauten und Alternative B den Verbleib
des Betriebshofes in der Hamburger Straße mit einhergehender Sanierung des
vorhandenen Gebäudestandes vor. Die Kosten für beide Alternativen sind
ermittelt worden und stellen sich wie folgt dar: Alternative A - Neubau
Betriebshof
Standort:
Bockelmannstraße 1 (Kläranlagengelände + Sportplatz Übungsfläche) Investitionssumme
aus Vorentwurf v. 08. 12. 2006 2.856.000,-- € (von der
AGL in Auftrag gegebenes Gutachten) Davon Hochbauten
und dergleichen rd.
2.000.000,-- € Zus.
Sicherheitszuschlag rd. 10 % 200.000,-- € Nettosumme
Hochbau 2.200.000,--
€ Befestigungen,
Boxen, Zäune, Einrichtungen usw. rd.
856.000,-- € Zus. Sicherheitszuschlag rd. 25 % _______214.000,-- € Nettosumme „Sonstiges“ 1.070.000,--
€ Abschreibungszeit
Hochbau n = 50
Jahre Abschreibungszeit
„Sonstiges“ n = 25
Jahre Zinssatz k = 4,5 % Annuitätenfaktor
Hochbau r =
0,05060 Annuitätenfaktor
„Sonstiges“ r = 0,06744 Somit Kapitaldienst (Abschreibung und Zinsen) Hochbauten 2.200.000,--
x 5,060 % = 111.320,--
€ „Sonstiges“ 1.070.000,--
x 6,744 % = 72.160,--
€ aufgerundet: rd. 183.500,-- €/a Alternative B –
Sanierung des vorhandenen Bauhofes Hamburger Straße
Anschaffungswerte
(des vorh. Bestandes) aus Afa Tabelle rd. 1.202.291,-- € Zinsen 4,5
% (½
Anschaffungswert) 27.052,-- € Afa aus
Liste 29.433,-- € kalkulatorische
Kosten für vorh. Bestand 56.485,-- € Sanierungskosten gem. Angabe Bereich
Gebäudewirtschaft rd. 3.500.000,--
€ ./. MWSt. 19 %
- 558.824,-- € 2.941.176,--
€ reduzierte
Nettosumme rd. 2.941.176,-- € davon
Zinsen 4,5 % 132.353,--
€ Abschreibung
für Restnutzungsdauer 20 Jahre 147.059,-- € Aufgerundet rd.
335.897,-- €/a Als Ergebnis des Kostenvergleiches stellt sich die Alternative A um 152.397 € pro Jahr günstiger dar. Erläuternd ist zu ergänzen, dass diese Gegenüberstellung
keine Betriebskosten beinhaltet. Diese wurden vom Bereich
Gebäudewirtschaft einschl. der
Gebäudereinigung mit rd. 113.500,-- €/a
für den Bauhof an der Hbg. Straße angegeben. Zu diesen Kosten kommen
noch die Betriebskosten für das Revier der Gärtner „Vogelpark“ an
der Dahlenburger Landstrasse. Es wird seitens der AGL davon ausgegangen, dass die Betriebskosten bei einer Realisierung an der Bockelmannstraße geringer ausfallen werden. Dieses schon deshalb, weil wegen der heutigen Bauweise mit erheblich besserer Wärmedämmung, aber auch wegen der kompakten Anordnung der Gebäude und wesentlich weniger beheizten Garagen weniger Kosten anfallen werden. Auch entfallen die Sachkosten für das Revier Vogelpark, weil diese Unterkunft mit in die Gesamtanlage integriert wird . Die zu erzielenden Verkaufserlöse aus dem Verkauf des
Geländes an der Hamburger Straße sind bei dieser Gegenüberstellung nicht
berücksichtigt worden. Des weiteren sind wirtschaftliche Vorteile, die sich aus den
sich einstellenden Synergieeffekten ergeben werden, wie auch die damit
einhergehende Personalreduzierung unberücksichtigt geblieben. Die ergänzenden Ausführungen unterstreichen zusätzlich. dass die Alternative A die wirtschaftlichere Lösung darstellt. Sie wird deshalb zur Umsetzung empfohlen. Da die AGL erstmals Investitionen in das Anlagevermögen des Betriebsteils Betriebshof (für Zwecke des Vertragsgegenstandes des am 29.01.04 abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen der Stadt Lüneburg und der AGL) tätigt, ist eine Änderung des § 4 "Entgelte, Investitionen, Kostenausgleich" des Geschäftsbesorgungsvertrages erforderlich. Für die investiven Maßnahmen ist eine gesonderte Entgeltvereinbarung abzuschließen. Im Zuge der notwendigen Änderungen an § 4 sollen auch noch einige kleinere Änderungen am Vertrag vorgenommen werden, die sich im Zuge der praktischen Erfahrungen als sinnvoll und notwendig erwiesen haben. In dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf der Neufassung des Geschäftsbesorgungsvertrages sind die Änderungen in Fettdruck hervorgehoben. Der Synopse (Anlage 2) lassen sich die Veränderungen gegenüber der alten Fassung entnehmen. Die wesentlichen Veränderungen erstrecken sich dabei neben dem § 4 auf § 1 Nr. 2, in dem klar gestellt wurde, dass sich die Aufgabenerledigung nur auf städtische Liegenschaften und gewidmete Verkehrsflächen bezieht, Verpflichtungen Anderer bzw. Dritter der Übertragung vorgehen und die Aufgaben in eigener Verantwortung wahrgenommen werden, soweit generell abstrakte Vorgaben z.B. in Form von Pflegeplänen, -konzepten, Katastern und Satzungen fehlen sollten. Die Kündigungsfrist in § 5 Abs. 1 wurde auf 3 Jahre verlängert, um beiden Vertragsparteien mehr Planungssicherheit zu gewährleisten. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: ab
2008 e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Beschlussvorschlag: 1. Dem Umzug des Betriebshofes auf das
Betriebsgelände der AGL an der Bockelmannstraße mit den damit verbundenen
Neubauten durch die AGL wird zugestimmt. 2. Dem Abschluss des
Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen der Stadt Lüneburg und der AGL in der
neuen Entwurfsfassung vom 12.02.07 (Anlage 1) wird zugestimmt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||