Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gegenstand
dieses TOP ist der Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 30. 6. 2006, beraten in der Sitzung des Rates
vom 26. 10. 2006 (siehe auch Anlage). Nach kurzer Erörterung durch den Rat
wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den Verkehrsausschuss verwiesen. Die
Anbindung der Schulen, die mit zu den innerörtlichen Hauptzielen zählen, ist
stets auch Gegenstand der vom Verkehrsausschuss beschlossenen und regelmäßig
fortgeschriebenen Radwegeprioritätenliste. Mithin ist grundsätzlich
sichergestellt, dass die verschiedenen Aspekte des o. g. Antrages bereits auf diesem
Wege berücksichtigt und umgesetzt werden. Im Rahmen der jährlichen
Fortschreibung der Radverkehrsplanung, über die der Verkehrsausschuss berät und
beschließt, sind bei erkanntem Handlungsbedarf im Einzelfall selbstverständlich
entsprechende Anpassungen möglich. Auch ist anzumerken, dass sämtliche
weiterführenden Schulen Lüneburgs als wichtige Ziele in das am 16. 3. 2006 dem
Verkehrsausschuss vorgestellte Radverkehrskonzept 2015 eingeflossen sind; sie
liegen direkt an bzw. in
unmittelbarer Nähe einer der darin definierten Hauptrouten des
Radverkehrsnetzes. Schließlich sei darauf hingewiesen, dass die Schulen in
eigener Regie unter Einbeziehung der Elternschaft, der Polizei
(Verkehrssicherheitsberater), der Verkehrswacht und der Straßenverkehrsbehörde
Schulwegpläne erarbeiten. Losgelöst
hiervon steht die Verwaltung ständig in Kontakt mit den Schulen und
Elternvertretungen. Bei Bedarf wird auch die Polizei oder die Busunternehmen zu
entsprechenden Besprechungen eingeladen. Was
die Vermittlung der Schulwegepläne bzw. des verkehrsgerechten Verhaltens auf
Schulwegen betrifft, sind zunächst die Schulen (Verkehrserziehung,
Verkehrsobleute) aber auch die Eltern gefordert, um entsprechende präventiv
pädagogische Effekte zu erzielen. Ergänzend bleibt jedoch eine angemessene
polizeiliche Überwachung und Unterstützung unerlässlich. Nur wenn beide
Aktionsmöglichkeiten genutzt werden, ist zu erwarten, dass sich auf diesem Wege
die Verkehrssicherheit auf Schulwegen erhöhen lässt. Aus
Sicht der Verwaltung sind die vorgenannten Maßnahmen bzw.
Steuerungsmöglichkeiten ausreichend, um im Interesse der Schulwegsicherung
agieren und gfls. auch reagieren zu können. Weitergehende Maßnahmen zur
Schulwegsicherung für radfahrende SchülerInnen werden nicht für erforderlich
gehalten. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 30,--
aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Antrag Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen vom 30. 6. 2006
Beschlussvorschlag: Der
Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||