Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Die
Niedersächsische Landesregierung hat das Verfahren zur Änderung und Ergänzung
der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm eingeleitet. Der Entwurf
zur Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms steht im Internet unter der
Internet-Adresse www.LROP-Online.de
zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die Öffentlichkeit, also auch die Stadt
Lüneburg, hat Gelegenheit, bis zum 14.02.2007 zum Entwurf des
Landes-Raumordnungsprogramms und dessen Begründung sowie zum Umweltbericht
Stellung zu nehmen. Die
Bedeutung des Landes-Raumordnungsprogramms ist gestiegen. Die in dem Programm
festgesetzten Ziele der Raumordnung sind verbindlich. Die Gemeinden haben ihre
jeweilige Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung anzupassen. Es ist daher
von gesteigerter Bedeutung, auf diese Ziele möglichst frühzeitig Einfluss zu
nehmen. Der
Entwurf einer Stellungnahme der Stadt Lüneburg zum Landes-Raumordnungsprogramm
ist als Anlage beigefügt. Zusätzlich soll noch einmal die Stellungnahme der
Stadt Lüneburg zur A 39 mit versandt werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 600,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt, zum Landes-Raumordnungsprogramm entsprechend
dem in der Anlage angefügten Entwurf Stellung zu nehmen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |