Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Eine Verpflichtung zur Einrichtung von Ausländerbeiräten
besteht in Niedersachsen anders als in anderen Bundesländern (z. B. Hessen,
Nordrhein- Westfalen) nicht. Dies hat sich einerseits wegen des mit einem
erheblichen finanziellen und organisatorische Aufwand verbundenen
Wahlverfahrens aber auch aufgrund allgemeiner Bedenken nicht durchsetzen
lassen. Diese heben auf den Gesichtspunkt ab, dass die gesonderte Beteiligung
einzelner Gruppen der Einwohnerschaft an der kommunalen Willensbildung deren
Integration in die bestehenden Einrichtungen der politischen Willensbildung
erschwert, da sie sich vornehmlich von ihren Beiräten repräsentiert fühlen. Spätestens seit Ende der 90er Jahre wird im Zusammenhang mit
einer notwendigen Reform der Ausländerbeiräte auch auf die stetig sinkende
Beteiligung an den Wahlen zum Ausländerbeirat verwiesen. So lag die Beteiligung
an den im Herbst 2005 in Hessen durchgeführten Wahlen zum Ausländerbeirat
zuletzt teilweise erheblich unter 10 %. Andererseits ergibt sich bereits aus den Entwicklungen der
letzten Jahre die Notwendigkeit, den Ausländerbeirat auch für andere Gruppen,
nämlich die bereits Eingebürgerten und Spätaussiedler mit erheblichem
Integrationsbedarf zu öffnen. Dieser Entwicklung wird durch die Bezeichnung
„Ausländerbeirat“ nicht mehr ausreichend Rechnung getragen. Seit im Jahre 2003 erstmals über mögliche Umstrukturierungen
der Verwaltung und der kommunalen Beteiligungen der Stadt Lüneburg sowie zur
möglichen Ausschussstruktur nachgedacht wurde, gibt es auch Überlegungen, den
Ausländerbeirat der Stadt Lüneburg in einen Integrationsausschuss umzuwandeln. Als mögliche Lösung wird vorgeschlagen, anstelle eines
Ausländerbeirates einen Integrationsrat zu bilden, der die o. a. Bedenken
aufnehmend nicht mehr nach dem Prinzip der Urwahl zu wählen wäre, sondern
dessen Vertreter der ausländischen Bevölkerung im Delegiertenverfahren aufgrund
von Vorschlägen der Migrantenselbstorganisationen sowie der mit der Integration
ausländischer Bürger befassten Vereine und Verbände berufen würden.
Gleichzeitig soll dieser Beirat als gemeinsamer Integrationsbeirat auf
Landkreisebene gebildet werden, um alle im Landkreis lebenden Menschen mit
Migrationshintergrund eine entsprechende Interessensvertretung zu bieten. Es wird daher vorgeschlagen, die Wahlzeit des bisherigen
Ausländerbeirates um ein halbes/ ein Jahr zu verlängern, um die sich aus der
Umwandlung des bisherigen Ausländerbeirates in einen gemeinsamen
Integrationsbeirat der Stadt und des Landkreises Lüneburg ergebenden
Veränderungen in Ruhe vorzubereiten. Da sich die Wahlzeit des Ausländerbeirates aus § 3 der
Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Lüneburg ergibt, müsste der Rat
der Stadt Lüneburg eine entsprechende Verlängerung der Wahlzeit des
Ausländerbeirates gem. § 3 der Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Stadt
Lüneburg beschließen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Die Amtszeit/Wahlzeit des Ausländerbeirates wird abweichend
von § 3 Abs. 1 der Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Lüneburg vom
24.10.1996 um ein Jahr verlängert. |
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