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Vorlage - VO/2161/06  

 
 
Betreff: Verlängerung der Wahlzeit des Ausländerbeirates
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:05 - Leitstelle Integration Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
14.12.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Eine Verpflichtung zur Einrichtung von Ausländerbeiräten besteht in Niedersachsen anders als in anderen Bundesländern (z. B. Hessen, Nordrhein- Westfalen) nicht. Dies hat sich einerseits wegen des mit einem erheblichen finanziellen und organisatorische Aufwand verbundenen Wahlverfahrens aber auch aufgrund allgemeiner Bedenken nicht durchsetzen lassen. Diese heben auf den Gesichtspunkt ab, dass die gesonderte Beteiligung einzelner Gruppen der Einwohnerschaft an der kommunalen Willensbildung deren Integration in die bestehenden Einrichtungen der politischen Willensbildung erschwert, da sie sich vornehmlich von ihren Beiräten repräsentiert fühlen.

 

Spätestens seit Ende der 90er Jahre wird im Zusammenhang mit einer notwendigen Reform der Ausländerbeiräte auch auf die stetig sinkende Beteiligung an den Wahlen zum Ausländerbeirat verwiesen. So lag die Beteiligung an den im Herbst 2005 in Hessen durchgeführten Wahlen zum Ausländerbeirat zuletzt teilweise erheblich unter 10 %.

 

Andererseits ergibt sich bereits aus den Entwicklungen der letzten Jahre die Notwendigkeit, den Ausländerbeirat auch für andere Gruppen, nämlich die bereits Eingebürgerten und Spätaussiedler mit erheblichem Integrationsbedarf zu öffnen. Dieser Entwicklung wird durch die Bezeichnung „Ausländerbeirat“ nicht mehr ausreichend Rechnung getragen.

 

Seit im Jahre 2003 erstmals über mögliche Umstrukturierungen der Verwaltung und der kommunalen Beteiligungen der Stadt Lüneburg sowie zur möglichen Ausschussstruktur nachgedacht wurde, gibt es auch Überlegungen, den Ausländerbeirat der Stadt Lüneburg in einen Integrationsausschuss umzuwandeln.

 

Als mögliche Lösung wird vorgeschlagen, anstelle eines Ausländerbeirates einen Integrationsrat zu bilden, der die o. a. Bedenken aufnehmend nicht mehr nach dem Prinzip der Urwahl zu wählen wäre, sondern dessen Vertreter der ausländischen Bevölkerung im Delegiertenverfahren aufgrund von Vorschlägen der Migrantenselbstorganisationen sowie der mit der Integration ausländischer Bürger befassten Vereine und Verbände berufen würden. Gleichzeitig soll dieser Beirat als gemeinsamer Integrationsbeirat auf Landkreisebene gebildet werden, um alle im Landkreis lebenden Menschen mit Migrationshintergrund eine entsprechende Interessensvertretung zu bieten.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Wahlzeit des bisherigen Ausländerbeirates um ein halbes/ ein Jahr zu verlängern, um die sich aus der Umwandlung des bisherigen Ausländerbeirates in einen gemeinsamen Integrationsbeirat der Stadt und des Landkreises Lüneburg ergebenden Veränderungen in Ruhe vorzubereiten.

 

Da sich die Wahlzeit des Ausländerbeirates aus § 3 der Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Lüneburg ergibt, müsste der Rat der Stadt Lüneburg eine entsprechende Verlängerung der Wahlzeit des Ausländerbeirates gem. § 3 der Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Lüneburg beschließen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:         

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Amtszeit/Wahlzeit des Ausländerbeirates wird abweichend von § 3 Abs. 1 der Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Lüneburg vom 24.10.1996 um ein Jahr verlängert.