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Vorlage - VO/2157/06  

 
 
Betreff: Aufhebung der Schlachthofverträge und Aufhebung von Satzungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:SE-br
Federführend:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
14.12.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die VION Food Hamburg AG als alleiniger Gesellschafter der Versandschlachthof Lüneburg GmbH wird aus wirtschaftlichen Gründen zum 15. Dezember 2006 den Schlachtbetrieb in Lüneburg einstellen. Die Verwaltung hat darüber bereits berichtet.

 

Nach längeren Verhandlungen ist die VION nun bereit, um aus der vertraglichen Verpflichtung, einen öffentlichen Schlachtbetrieb aufrecht zu erhalten, entlassen zu werden, der Stadt einen Betrag von 350 000,00 € zu zahlen. Das Geld soll dazu verwendet werden, auslaufende Personalkosten und Abfindungen für die städtischen Mitarbeiter zu zahlen, die aufgrund der Schließung betriebsbedingt gekündigt werden mussten.

 

Über eine Nachnutzung der Betriebsfläche laufen in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderungs GmbH zurzeit ebenfalls Verhandlungen mit einem Nachbarunternehmen, das Flächen für eine Betriebserweiterung benötigt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      500,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vertrag zur Aufhebung der Schlachthofverträge aus den 70er Jahren zu schließen.

 

2.       Die städtischen Satzungen über die Benutzung des Schlachtviehmarktes und des Schlachthofes sowie über die Gebühren für den öffentlichen Schlacht- und Viehhof werden aufgehoben.