Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: In
den Verhandlungen mit dem Land über den Abschluss einer Vereinbarung für die
Landeszuschüsse der Jahre 2007 bis 2011 für die Theater GmbH war am Ende nur
noch die Frage strittig, ob der Landeszuschuss bei Personalkostensteigerungen
auf Grund von Tariferhöhungen entsprechend angepasst wird, wie es bis 2006 der
Fall war. Trotz
mehrfacher Gespräche über diesen Punkt konnte die Beibehaltung der
Anpassungsklausel jedoch nicht erreicht werden, weil angeblich nur für die
derzeitige Zuschusshöhe aller Theater eine haushaltsrechtliche
Ermächtigungsklausel zum Abschluss der Verträge für 5 Jahre vorliegt. Als
Kompensation hat das Land angeboten, den Zuschuss nicht wie bisher in
monatlichen Raten, sondern im Voraus in 2 halbjährlichen Raten auszuzahlen,
wodurch ein Zinsgewinn zu erzielen ist, der allein allerdings die Mehrkosten
möglicher Tariferhöhungen bei Weitem nicht auffangen kann. Trotzdem
empfiehlt es sich aus Gründen der Planungssicherheit, die beigefügte
Vereinbarung abzuschließen, da sonst die Zuschüsse jedes Jahr neu beantragt
werden müssten und unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im
Landeshaushalt stünden. Ohne Vertrag wäre es dann denkbar, dass das Land die
Zuschusszahlung an das Theater Lüneburg kürzt oder einstellt, weil nicht
genügend Mittel im Haushalt vorhanden sind. Dieses Risiko sollte nicht
eingegangen werden. Um
die aus der Zuschussvereinbarung entstehenden Nachteile weitgehend
auszugleichen, hat das Land Niedersachsen zudem inzwischen (zusätzlich,
außervertraglich) eine Projektförderung von bis zu 50.000 € zur Förderung
der Jugendarbeit und des ehrenamtlichen Engagements im Theater in Aussicht gestellt.
Die
Vertragspartner des Landes waren bei den früheren Zuschussvereinbarungen bisher
lediglich die beiden Gesellschafter Stadt und Landkreis. Diesmal möchte das
Land jedoch, dass auch die Theater Lüneburg GmbH selbst die Vereinbarung
mitzeichnet. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Zuschussvereinbarung
Beschlussvorschlag: Dem
Abschluss der in der Anlage beigefügten Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen
für die Landeszuschüsse der Jahre 2007 bis 2011 wird zugestimmt. Die
Vertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung werden
angewiesen, dem Vertragsabschluss auch für die Theater Lüneburg GmbH
zuzustimmen. |
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