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Vorlage - VO/2120/06  

 
 
Betreff: Abfallbeseitigung
- Betriebsabrechnung 2005 und Gebührenbedarfsberechnung 2007 - 2008
- Änderung der Abfallgebührensatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Sporleder, Jens
2. Rietschel, Ulrike
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
28.11.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
14.12.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Betriebsabrechnung 2005 und Gebührenbedarfsberechnung 2007 - 2008

Die vorliegende Betriebsabrechnung 2005 (Anlage 1) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Unterdeckung von rd. 704 T€ aus. Der Ergebnisvortrag aus 2003 sowie die Ergebnisverzinsung führen zu einem positiven Gesamtergebnis von rd. 97 T€.

 

Die derzeitig gültige Gebühr trat im Rahmen der Euroeinführung 2002 in Kraft und wurde durch eine 3-jährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2003 auf Basis des BAB 2002 für die Jahre 2004 – 2006 bestätigt. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.

 

Eine Vorausschau bei gleichbleibender Gebührenhöhe auf Basis einer 2-jährigen Kalkulation (Anlage 2), welche die Jahre 2007 – 2008 sowie die Prognose für 2006 und die Vorträge aus 2004 – 2005 beinhaltet, belegt, dass die zu erwartenden Jahres- und Gesamtergebnisse ab 2007 ausschließlich negativ verlaufen. Es würde sich im 2-jährigen Kalkulationszeitraum eine Unterdeckung in Höhe von rd. 2.576 T€ ergeben.

 

Die zu erwartenden negativen Betriebsergebnisse ergeben sich insbesondere aus folgenden Positionen:

 

Entgelte an die GfA 2006

Der in den Prognosen ausgewiesene Aufwand für 2006 beinhaltet bereits die befristete Entgelterhöhung der Gesellschaft für Abfallwirtschaft für Haus- und Speermüll vom 01.07.2006 bis längstens 31.12.2006 um 19 €/Mg (Steigerung von netto 95 €/Mg auf netto 114 €/Mg, somit um +20%) zzgl. MwSt. (Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 18.07.2006). Hierdurch entstehen prognostizierte Mehrkosten in Abhängigkeit der durch die Stadt Lüneburg angelieferten Müllmengen in Höhe von rd. 162 T€.

 

Entgelte an die GfA 2007 - 2008

Ab 2007 werden sich die Entgelte zzgl. der anstehenden Mehrwertsteuererhöhung um nominal 3% zwar im Vergleich zu den Entgelten des Zeitraumes vom 01.07.200631.12.2006 wieder um netto 11 €/Mg auf netto rd. 103 €/Mg senken, jedoch entstehen prognostizierte Mehrkosten in Abhängigkeit der durch die Stadt Lüneburg angelieferten Müllmengen in Höhe von rd. 140 T€ im Vergleich zu den Vorjahren.

 

Auflösung der Rückstellung für Nachsorge

Ein weiterer Aspekt ab 2007 ist die Tatsache, dass die über die Jahre 1998 – 2001 gebildete Nachsorgerückstellung über die Jahre 2004 - 2006 inkl. Zinserträge in voller Höhe aufgelöst (Ratsbeschluss vom 19.12.2003) wurde.

In 2006 beträgt der Anteil der Auflösung der Nachsorgerückstellung (inkl. der Zinserträge) in Höhe von 639,5 T€ voraussichtlich ca. 12 % der Gesamterträge.

 

Diese Erlöse stehen ab 2007 in der Gebührenbedarfsberechnung gebührenmindernd nicht mehr zur Verfügung.

Es muss daher empfohlen werden, mit einer Gebührenanpassung ab 2007 um ca. +19,8% den erforderlichen Ausgleich herzustellen.

 

Unter Berücksichtigung der Gebührenanpassung wird folgende Ergebnisentwicklung erwartet (detailliert in Anlage 3):

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB 2005

Prognose

Kalk.

Kalk.

Kalk-Summe

Jahr

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2007 - 2008

Einnahmen

4.795.924

4.907.522

4.855.188

4.895.800

5.818.500

5.818.500

11.637.000

Auflösung von Rückstellg. f. Nachsorge

0

1.068.000

152.000

620.700

0

0

0

Ausgaben

5.395.566

5.568.844

5.710.804

5.908.110

6.035.580

6.067.010

12.102.590

Jahresbezogenes Ergebnis

-599.642

406.678

-703.616

-391.610

-217.080

-248.510

-465.590

Vortrag aus Vorvorjahr

1.249.491

-255.734

758.092

143.723

97.000

-252.736

-155.736

Ergebnisverzinsung

108.243

-7.221

42.524

-4.849

-912

-25.906

-26.818

Gesamtergebnis

+758.092

+143.723

+97.000

-252.736

-120.992

-527.152

-648.144

 

Durch die Gebührenanpassung wird ein ausgeglichenes Jahresergebnis angestrebt, welches bei einer positiven Entwicklung der Kosten und Erlöse erreichbar ist. Abzuwarten bleibt jedoch die Kostenentwicklung der GfA innerhalb des Kalkulationszeitraumes.

 

 

2. Gebührenstruktur/Änderung der Abfallgebührensatzung

 

Mit der Abfallgebührensatzung vom 17.07.1997 hat die Stadt Lüneburg eine neue Gebührenstruktur eingeführt. Die Umstellung vom reinen Behältermaßstab auf einen personenbezogenen Mindestbehältermaßstab von 10 Litern pro Person und Woche wurde zum 01.01.1998 umgesetzt. Erstmals setzte sich die Abfallgebühr aus den Gebührenteilen Grundgebühr, Volumengebühr (= Jahresgebühr für 1 Liter Restabfall pro Jahr) und Behälterservicegebühr zusammen.

 

Aufgrund der neuen Gebührenstruktur und einer günstigen Gebührenentwicklung konnten die Gebühren zum 01.01.2000 erstmals um 15 % gesenkt werden. Eine weitere Gebührenentlastung wurde mit der Senkung der Volumengebühr um 0,90 DM bereits zum 01.01.2001 realisiert. Im Zuge der Anpassung der Gebührensätze auf Euro-Beträge zum 01.01.2002 wurden in der Regel leichte Abrundungen in den einzelnen Gebührensätzen vorgenommen. Seitdem blieben die Abfallgebühren bis Ende 2006 konstant.

 

Diese positive Gebührenentwicklung hatte zur Folge, dass die Stadt Lüneburg bei dem Gebührenvergleich vom Bund der Steuerzahler, der die Abfallgebühren in den Niedersächsischen Städten und Landkreisen in den Jahren 2004 und 2005 untersucht hat, an viertbester Stelle in Niedersachsen rangiert. Eine Nachfrage bei den drei Bestplatzierten ergab, dass im Landkreis Ammerland und in der Stadt Wolfsburg ab 2005 die Gebühren leicht angehoben wurden. Eine erneute Erhöhung steht im Landkreis Ammerland für die Bioabfälle an, während in der Stadt Wolfsburg noch mit konstanten Gebühren für das Jahr 2007 gerechnet wird. Der Landkreis Cuxhaven kann voraussichtlich bis Ende 2007 seine Gebühren konstant halten, fährt aber bisher freiwillige Leistungen sukzessive zurück.

 

Die Einschränkung von Leistungen ist seitens der Verwaltung nicht angedacht. Insbesondere soll der in Lüneburg etablierte Behälterservice weiterhin als Regelleistung beibehalten werden. Insbesondere im Innenstadtbereich hat sich dieser Service bewährt und trägt zur Sauberkeit des Stadtbildes bei. Die Behälterservicegebühr bleibt als Anreiz daher konstant.

Eine Anhebung der Gebühr ist bei den Komponenten Grundgebühr (einschließlich Biotonne) sowie bei der Volumengebühr vorgesehen. Die Gebühren für Absetzcontainer gem. § 2 Abs. 11 der Abfallgebührensatzung wurden linear mit 19,8 % erhöht. In der Anlage 4 sind Rechenbeispiele beigefügt, aus denen die Auswirkungen bei den einzelnen Haushalten ersichtlich werden. Es wird deutlich, dass auch nach Anpassung der Abfallgebühren soziale Aspekte wie z. B. die geringere Gebührenbelastung bei Mehrfamilienhäusern berücksichtigt wurden.

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden die bisherigen Gebührensätze den neuen Gebührensätzen (fett gedruckt, rechts) in der Textform der 4. Änderungssatzung (Anlage 5) gegenübergestellt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                            100,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

1     Betriebsabrechnungsbogen (BAB) Teil 1

2     Betriebsabrechnungsbogen (BAB) Teil 2

3     Gebührenbedarfsberechnung ohne Gebührenanpassung

3     Gebührenbedarfsberechnung mit Gebührenanpassung (Neu: Erhöhung um 18,5 %)

4     Beispielrechnung auf Grund der Abfallgebührenanpassung zum 01.01.2007 (Neu: mit Erhöhung um 18,5 %)

5     Satzungsänderung zur 4. Änderung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) vom 17.07.1997 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 10.12.2001 (Neu: mit Erhöhung um 18,5 %)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 4 Beispielrechnungen (48 KB) PDF-Dokument (11 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 5 vorgeschlagene Änderung der Abfallgebührensatzung (57 KB) PDF-Dokument (16 KB)    
Anlage 3 3 O72A1 (14 KB)      
Anlage 4 4 O72A2 (21 KB)      
Anlage 5 5 O72B (16 KB)      
Anlage 6 6 O72C (17 KB)      
Anlage 7 7 O72C NEU (17 KB)      
Anlage 8 8 Anlage 5- Synopse Geb.-Satzung 2007 mit 18,5 % (55 KB) PDF-Dokument (19 KB)    
Anlage 9 9 Beispielrechnungen Abfallgebührenanpassung 185 % ab 2007 (48 KB) PDF-Dokument (10 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Betriebsabrechnung 2005 für die Abfallbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechung für 2007 bis 2008 sowie der Gebührenerhöhung um ca. 19,8% wird zugestimmt.

 

Die in der Anlage 5 dargestellte Satzungsänderung zur 4. Änderung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) vom 17.07.1997 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 10.12.2001 wird beschlossen.

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Abweichender Beschlussvorschlag des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen am 28.11.06

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfehlen mehrheitlich bei einer Gegenstimme folgenden abweichenden Beschluss zu fassen:

 

Die Betriebsabrechnung 2005 für die Abfallbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechung für 2007 bis 2008 sowie der Gebührenerhöhung um ca. 18,5 % wird zugestimmt.

 

Die in der Anlage 5 dargestellte Satzungsänderung zur 4. Änderung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) vom 17.07.1997 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 10.12.2001 wird entsprechend angepasst und in der angepassten Fassung beschlossen.