Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: 1. Betriebsabrechnung 2005 und
Gebührenbedarfsberechnung 2007 - 2008 Die vorliegende Betriebsabrechnung 2005 (Anlage 1) weist als
jahresbezogenes Ergebnis eine Unterdeckung von rd. 704 T€ aus. Der
Ergebnisvortrag aus 2003 sowie die Ergebnisverzinsung führen zu einem positiven
Gesamtergebnis von rd. 97 T€. Die derzeitig gültige Gebühr trat im Rahmen der
Euroeinführung 2002 in Kraft und wurde durch eine 3-jährige
Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2003 auf Basis des BAB 2002 für die
Jahre 2004 – 2006 bestätigt. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist
erforderlich. Eine Vorausschau bei gleichbleibender Gebührenhöhe auf Basis
einer 2-jährigen Kalkulation (Anlage 2), welche die Jahre 2007 – 2008
sowie die Prognose für 2006 und die Vorträge aus 2004 – 2005 beinhaltet,
belegt, dass die zu erwartenden Jahres- und Gesamtergebnisse ab 2007
ausschließlich negativ verlaufen. Es würde sich im 2-jährigen
Kalkulationszeitraum eine Unterdeckung in Höhe von rd. 2.576 T€ ergeben. Die zu erwartenden negativen Betriebsergebnisse ergeben sich
insbesondere aus folgenden Positionen: Entgelte an die GfA 2006Der in den Prognosen ausgewiesene Aufwand für 2006
beinhaltet bereits die befristete Entgelterhöhung der Gesellschaft für
Abfallwirtschaft für Haus- und Speermüll vom 01.07.2006 bis längstens
31.12.2006 um 19 €/Mg (Steigerung von netto 95 €/Mg auf netto 114
€/Mg, somit um +20%) zzgl. MwSt. (Beschluss des Verwaltungsausschusses
vom 18.07.2006). Hierdurch entstehen prognostizierte Mehrkosten in Abhängigkeit
der durch die Stadt Lüneburg angelieferten Müllmengen in Höhe von rd. 162
T€. Entgelte an die GfA 2007 - 2008Ab 2007 werden sich die Entgelte zzgl. der anstehenden
Mehrwertsteuererhöhung um nominal 3% zwar im Vergleich zu den Entgelten des
Zeitraumes vom 01.07.2006 – 31.12.2006 wieder um netto 11 €/Mg auf
netto rd. 103 €/Mg senken, jedoch entstehen prognostizierte Mehrkosten in
Abhängigkeit der durch die Stadt Lüneburg angelieferten Müllmengen in Höhe von
rd. 140 T€ im Vergleich zu den Vorjahren. Auflösung der Rückstellung für NachsorgeEin weiterer Aspekt ab 2007 ist die Tatsache, dass die über
die Jahre 1998 – 2001 gebildete Nachsorgerückstellung über die Jahre 2004
- 2006 inkl. Zinserträge in voller Höhe aufgelöst (Ratsbeschluss vom
19.12.2003) wurde. In 2006 beträgt der Anteil der Auflösung der
Nachsorgerückstellung (inkl. der Zinserträge) in Höhe von 639,5 T€
voraussichtlich ca. 12 % der Gesamterträge. Diese Erlöse stehen ab 2007 in der Gebührenbedarfsberechnung
gebührenmindernd nicht mehr zur Verfügung. Es muss daher empfohlen werden, mit einer Gebührenanpassung
ab 2007 um ca. +19,8% den erforderlichen Ausgleich herzustellen. Unter Berücksichtigung der Gebührenanpassung wird folgende
Ergebnisentwicklung erwartet (detailliert in Anlage 3):
Durch die Gebührenanpassung wird ein ausgeglichenes Jahresergebnis angestrebt, welches bei einer positiven Entwicklung der Kosten und Erlöse erreichbar ist. Abzuwarten bleibt jedoch die Kostenentwicklung der GfA innerhalb des Kalkulationszeitraumes. 2. Gebührenstruktur/Änderung der Abfallgebührensatzung Mit der Abfallgebührensatzung vom 17.07.1997 hat die Stadt
Lüneburg eine neue Gebührenstruktur eingeführt. Die Umstellung vom reinen
Behältermaßstab auf einen personenbezogenen Mindestbehältermaßstab von 10
Litern pro Person und Woche wurde zum 01.01.1998 umgesetzt. Erstmals setzte
sich die Abfallgebühr aus den Gebührenteilen Grundgebühr, Volumengebühr (=
Jahresgebühr für 1 Liter Restabfall pro Jahr) und Behälterservicegebühr
zusammen. Aufgrund der neuen Gebührenstruktur und einer günstigen
Gebührenentwicklung konnten die Gebühren zum 01.01.2000 erstmals um 15 %
gesenkt werden. Eine weitere Gebührenentlastung wurde mit der Senkung der
Volumengebühr um 0,90 DM bereits zum 01.01.2001 realisiert. Im Zuge der
Anpassung der Gebührensätze auf Euro-Beträge zum 01.01.2002 wurden in der Regel
leichte Abrundungen in den einzelnen Gebührensätzen vorgenommen. Seitdem
blieben die Abfallgebühren bis Ende 2006 konstant. Diese positive Gebührenentwicklung hatte zur Folge, dass die
Stadt Lüneburg bei dem Gebührenvergleich vom Bund der Steuerzahler, der die
Abfallgebühren in den Niedersächsischen Städten und Landkreisen in den Jahren
2004 und 2005 untersucht hat, an viertbester Stelle in Niedersachsen rangiert.
Eine Nachfrage bei den drei Bestplatzierten ergab, dass im Landkreis Ammerland
und in der Stadt Wolfsburg ab 2005 die Gebühren leicht angehoben wurden. Eine
erneute Erhöhung steht im Landkreis Ammerland für die Bioabfälle an, während in
der Stadt Wolfsburg noch mit konstanten Gebühren für das Jahr 2007 gerechnet
wird. Der Landkreis Cuxhaven kann voraussichtlich bis Ende 2007 seine Gebühren
konstant halten, fährt aber bisher freiwillige Leistungen sukzessive zurück. Die Einschränkung von Leistungen ist seitens der Verwaltung nicht angedacht. Insbesondere soll der in Lüneburg etablierte Behälterservice weiterhin als Regelleistung beibehalten werden. Insbesondere im Innenstadtbereich hat sich dieser Service bewährt und trägt zur Sauberkeit des Stadtbildes bei. Die Behälterservicegebühr bleibt als Anreiz daher konstant. Eine Anhebung der Gebühr ist bei den Komponenten Grundgebühr
(einschließlich Biotonne) sowie bei der Volumengebühr vorgesehen. Die Gebühren
für Absetzcontainer gem. § 2 Abs. 11 der Abfallgebührensatzung wurden linear
mit 19,8 % erhöht. In der Anlage 4 sind Rechenbeispiele beigefügt, aus denen
die Auswirkungen bei den einzelnen Haushalten ersichtlich werden. Es wird
deutlich, dass auch nach Anpassung der Abfallgebühren soziale Aspekte wie z. B.
die geringere Gebührenbelastung bei Mehrfamilienhäusern berücksichtigt wurden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden die bisherigen Gebührensätze
den neuen Gebührensätzen (fett gedruckt, rechts) in der Textform der 4.
Änderungssatzung (Anlage 5) gegenübergestellt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: 1 Betriebsabrechnungsbogen
(BAB) Teil 1 2 Betriebsabrechnungsbogen
(BAB) Teil 2 3 Gebührenbedarfsberechnung
ohne Gebührenanpassung 3 Gebührenbedarfsberechnung mit Gebührenanpassung (Neu: Erhöhung um 18,5 %) 4 Beispielrechnung auf Grund der
Abfallgebührenanpassung zum 01.01.2007 (Neu: mit Erhöhung um 18,5 %) 5 Satzungsänderung zur 4. Änderung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) vom 17.07.1997 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 10.12.2001 (Neu: mit Erhöhung um 18,5 %) Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2005 für die
Abfallbeseitigung wird zur Kenntnis genommen. Der Gebührenbedarfsberechung für
2007 bis 2008 sowie der Gebührenerhöhung um ca. 19,8% wird zugestimmt. Die in der Anlage 5 dargestellte
Satzungsänderung zur 4. Änderung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren
für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) vom 17.07.1997 in der Fassung
der 3. Änderungssatzung vom 10.12.2001 wird beschlossen. Abweichender Beschlussvorschlag des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen am 28.11.06 Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und städtische
Beteiligungen empfehlen mehrheitlich bei einer Gegenstimme folgenden
abweichenden Beschluss zu fassen: Die Betriebsabrechnung 2005 für die Abfallbeseitigung wird
zur Kenntnis genommen. Der Gebührenbedarfsberechung für
2007 bis 2008 sowie der Gebührenerhöhung um ca. 18,5 % wird zugestimmt. Die in der Anlage 5 dargestellte Satzungsänderung zur 4. Änderung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) vom 17.07.1997 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 10.12.2001 wird entsprechend angepasst und in der angepassten Fassung beschlossen. |
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