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Sachverhalt: Die
Stadt Lüneburg hat das ehemalige Betriebsgrundstück der Stadtgärtnerei
veräußert, mit der Absicht, auf der Liegenschaft den Bau eines Seniorenzentrums
zu ermöglichen. Geplant ist der Neubau eines Altenpflegeheimes mit 144
Pflegebetten und 12 betreuten Wohnungen sowie der Neubau von fünf Wohnhäusern
mit insgesamt 98 betreuten Wohnungen. Vorgesehen sind jeweils drei oberirdische
Vollgeschosse sowie ein zusätzliches Staffelgeschoss. Im östlichen Teil des
Flurstücks, der nicht für das Seniorenzentrum benötigt wird, soll eine
Mischgebietsnutzung entstehen. Weitere Einzelheiten der Planung (Vorkonzept)
werden in der Sitzung erläutert. Der
gesamte Planbereich umfasst eine Fläche von etwa 2,6 ha und wird im Norden von
der Konrad-Adenauer-Straße, im Osten und Süden vom Waldfriedhof sowie im Westen
von dem Verbindungsweg zwischen Göxer Weg und Konrad-Adenauer-Straße begrenzt. Im
wirksamen Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich gegenwärtig als Fläche
für die Landwirtschaft dargestellt. Um die beabsichtigte Nutzung umsetzen zu
können, sind daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens soll für das Seniorenzentrum als Art der
baulichen Nutzung "Allgemeines Wohngebiet (WA)" und östlich davon
"Mischgebiet (MI)" festgesetzt werden. Die
Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der Planungen erfolgen.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 128 ist für den vorgenannten
Bereich die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehen. Als
erster Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 128 "Seniorenpark
Alte Stadtgärtnerei" ist zunächst der Aufstellungsbeschluss im Sinne von §
2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen
werden. Zeitnah
mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Unterrichtung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Diese werden zu
einer Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping)
aufgefordert. Die
zeichnerische Beschreibung des Geltungsbereiches und eine Verfahrensübersicht
sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 200,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: 1.
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) den Bebauungsplan Nr. 128 "Seniorenpark Alte Stadtgärtnerei"
aufzustellen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben.
Ziel der Planungen ist insbesondere die Festsetzung von allgemeinem Wohngebiet
(WA) und Mischgebiet (MI). 2.
Im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 128
"Seniorenpark Alte Stadtgärtnerei" ist eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und
Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen. |
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