Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die im
Beschlußvorschlag aufgeführten Straßen sind als öffentliche Verkehrsflächen zu
widmen. Die Verkehrsflächen sind bautechnisch hergestellt und im Eigentum der
Stadt Lüneburg. Nach § 6 Abs. 1 des Nds.
Straßengesetzes (NStrG) wird die Widmung für den öffentlichen Straßenverkehr
durch den Träger der Straßenbaulast ausgesprochen. Träger der Straßenbaulast ist die
Stadt Lüneburg (§ 48 NStrG). Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lagepläne
Beschlussvorschlag: Nachstehend bautechnisch
hergestellte Straßen werden gem. § 6 Abs. 1 des Nds. Straßengesetzes zu
Gemeindestraßen gewidmet: 1.
Ovelgönner
Weg (Gemarkung Lüneburg,
Flur 38) Flst. 10/35, 10/46, 10/47, 10/48 2.
Landwehrweg (Gemarkung Ochtmissen, Flur 4)
Flst. 76/1 bis zum Ausbauende Die Flächen sind in den Lageplänen,
die Bestandteil der Sitzungsvorlage sind, jeweils im Original farblich
gekennzeichnet und ggf. schraffiert. |
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