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Vorlage - VO/1938/06  

 
 
Betreff: Änderungsvereinbarung zur Abrechnung der Kreisschulbaukasse ab 01.01.2007
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:BergmannAktenzeichen:40 31 40
Federführend:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
16.05.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses zurückgestellt   
12.10.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses geändert beschlossen   
Schulausschuss Vorberatung
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Seit 01.01.2002 besteht zwischen dem Landkreis Lüneburg und den Städten Lüneburg und Bleckede, den Gemeinden Adendorf und Amt Neuhaus, sowie den Samtgemeinden des Landkreises Lüneburg die „Vereinbarung zur Neuregelung für die Abrechnung der Kreisschulbaukasse (KSBK)“. Der Verwaltungsausschuss hat dem Abschluss der Vereinbarung am 23.01.2001 zugestimmt.

Die Laufzeit der bestehenden Vereinbarung endet am 31.12.2006. Der Landkreis Lüneburg hat nun den Entwurf einer Änderungsvereinbarung ab 01.01.2007 zur Zustimmung vorgelegt.

 

Nach § 117 Abs. 5 NSchG errichten die Landkreise zur Finanzierung des Schulbaus eine Kreisschulbaukasse. Seinerzeit wurde die Neuregelung vornehmlich zur Pauschalierung der KSBK einvernehmlich vorgenommen. Orientiert an den zwischenzeitlich nicht mehr gültigen Schulbauhandreichungen wurde eine Standardbegrenzung der Schulbaumaßnehmen festgelegt. Die Vereinbarung nennt verbindliche Höchstgrenzen und Durchschnittsquadratmeterpreise für Bauvorhaben, die Abrechnung erfolgt nach dem Soll mit einem Grundschülerbetrag von 179,00 €. Das nach dem NSchG aus der KSBK zu gewährende Drittel für den Grundschulbau wird zu 55% als verlorener Zuschuss gewährt.

Die Vereinbarung zur Neuregelung für die Abrechnung der KSBK wurde zunächst für fünf Jahre geschlossen und läuft daher zum 31.12.2006 aus.

 

Die Vereinbarung bietet für alle Beteiligten Planungssicherheit und hat sich bewährt, so dass dem Vorschlag des Landkreises gefolgt werden sollte, diese Abrechnungspraxis beizubehalten.

Der Fachdienst Schule und Kultur des Landkreises hat in Abstimmung mit der dortigen Gebäudewirtschaft eine Änderungsvereinbarung ab 01.01.2007 erarbeitet, die zur Zustimmung vorgelegt wird.

Dabei wurden die aktuellen Durchschnittsbaukosten der jüngsten Vergangenheit berücksichtigt, der Durchschnittsquadratmeterpreis von 1.846,00 € auf 2.000,00 € angehoben, ferner die aktuelle Kostensituation bei den Einrichtungskosten (Erstausstattung) zugrunde gelegt.

Bei der Festlegung der maximalen Raumgrößen wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass nach dem neuen Klassenbildungserlass des MK vom 09.02.2004 neue Schülerhöchstzahlen festgelegt wurden. Die bisher zugrunde gelegten (nicht mehr gültigen) Schulbauhandreichungen sind damit überholt, die Raumgrößen werden in der Änderungsvereinbarung nach Schulformen spezifiziert ausgewiesen.

Insbesondere wurden auch die festgelegten Höchstgrenzen für den Bau von Schulsporthallen angehoben und damit der aktuellen Kostenentwicklung angepasst.

Der Grundschülerbetrag von 179,00 € wird beibehalten, neu gefasst und konkretisiert wurde die Bezuschussung durch Leasing finanzierter Schulbaumaßnahmen.

 

Der Entwurf der „Änderungsvereinbarung zur Neuregelung für die Abrechnung der KSBK“ ab 01.01.2007 ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

Eine tabellarische Übersicht zur Gegenüberstellung der Regelung bis 31.12.2006 und der Regelung ab 01.01.2007 wird in Anlage 2 vorgelegt.

 

 

Ergänzung der Vorlage zur Behandlung im Schulausschuss 12.10.06:

Die Vorlage wurde in der Sitzung am 16.05.06 zurückgestellt.

Die zur Beschlussempfehlung vorgelegte endgültige Fassung der „Änderungsvereinbarung zur Neuregelung für die Abrechnung der KSBK“ vom 31.07.2006 enthält folgende Änderungen:

Seite 4: Einrichtungskosten für textiles Gestalten wurden auf 16.000,- € erhöht (vorher 15.500,- €). Es handelte sich bei der Entwurfsfassung hier um einen Fehler. Die jetzige Zahl entspricht dem Satz, der bereits auf Seite 1 unter 1b) mit 16.000,- € festgelegt wurde.

Außerdem auf Seite 4 geändert: die Zahlen für den zusätzlichen Übungsraum Musik (vorher: 60.000,- €) und den Sammlungsraum Musik (vorher: 40.000,- €) wurden ausgetauscht.

Der Vorlage ist nun die endgültige Fassung der Änderungsvereinbarung in Anlage 1 beigefügt.

Die tabellarische Übersicht zur Gegenüberstellung der Regelung bis 31.12.2006 und der neuen Regelung ab 01.01.2007 hat sich nicht geändert und ist der Vorlage erneut als Anlage 2 beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:          15,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

1.)    Entwurf der Änderungsvereinbarung zur KSBK ab 01.01.2007 (endgültige Fassung vom 31.07.2006)

2.)    Gegenüberstellung der alten und neuen Regelung zur KSBK

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsvorlage zur Vereinbarung zur Neuregelung für die Abrechnung der KSBK 31.07.06 (49 KB) PDF-Dokument (51 KB)    
Anlage 2 2 Gegenüberstellung Vereinbarung KSBK 01.01.2007 aktuell (23 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss empfiehlt, dem Abschluss der Änderungsvereinbarung zur Abrechnung der Kreisschulbaukasse ab 01.01.2007 (in der endgültigen Fassung vom 31.07.2006) zuzustimmen.