Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Seit
01.01.2002 besteht zwischen dem Landkreis Lüneburg und den Städten Lüneburg und
Bleckede, den Gemeinden Adendorf und Amt Neuhaus, sowie den Samtgemeinden des
Landkreises Lüneburg die „Vereinbarung zur Neuregelung für die Abrechnung der
Kreisschulbaukasse (KSBK)“. Der Verwaltungsausschuss hat dem Abschluss der
Vereinbarung am 23.01.2001 zugestimmt. Die
Laufzeit der bestehenden Vereinbarung endet am 31.12.2006. Der Landkreis
Lüneburg hat nun den Entwurf einer Änderungsvereinbarung ab 01.01.2007 zur
Zustimmung vorgelegt. Nach
§ 117 Abs. 5 NSchG errichten die Landkreise zur Finanzierung des Schulbaus eine
Kreisschulbaukasse. Seinerzeit wurde die Neuregelung vornehmlich zur
Pauschalierung der KSBK einvernehmlich vorgenommen. Orientiert an den
zwischenzeitlich nicht mehr gültigen Schulbauhandreichungen wurde eine
Standardbegrenzung der Schulbaumaßnehmen festgelegt. Die Vereinbarung nennt
verbindliche Höchstgrenzen und Durchschnittsquadratmeterpreise für Bauvorhaben,
die Abrechnung erfolgt nach dem Soll mit einem Grundschülerbetrag von 179,00 €.
Das nach dem NSchG aus der KSBK zu gewährende Drittel für den Grundschulbau
wird zu 55% als verlorener Zuschuss gewährt. Die
Vereinbarung zur Neuregelung für die Abrechnung der KSBK wurde zunächst für
fünf Jahre geschlossen und läuft daher zum 31.12.2006 aus. Die
Vereinbarung bietet für alle Beteiligten Planungssicherheit und hat sich
bewährt, so dass dem Vorschlag des Landkreises gefolgt werden sollte, diese
Abrechnungspraxis beizubehalten. Der
Fachdienst Schule und Kultur des Landkreises hat in Abstimmung mit der dortigen
Gebäudewirtschaft eine Änderungsvereinbarung ab 01.01.2007 erarbeitet, die zur
Zustimmung vorgelegt wird. Dabei
wurden die aktuellen Durchschnittsbaukosten der jüngsten Vergangenheit
berücksichtigt, der Durchschnittsquadratmeterpreis von 1.846,00 € auf 2.000,00
€ angehoben, ferner die aktuelle Kostensituation bei den Einrichtungskosten
(Erstausstattung) zugrunde gelegt. Bei
der Festlegung der maximalen Raumgrößen wurde dem Umstand Rechnung getragen,
dass nach dem neuen Klassenbildungserlass des MK vom 09.02.2004 neue
Schülerhöchstzahlen festgelegt wurden. Die bisher zugrunde gelegten (nicht mehr
gültigen) Schulbauhandreichungen sind damit überholt, die Raumgrößen werden in
der Änderungsvereinbarung nach Schulformen spezifiziert ausgewiesen. Insbesondere
wurden auch die festgelegten Höchstgrenzen für den Bau von Schulsporthallen
angehoben und damit der aktuellen Kostenentwicklung angepasst. Der
Grundschülerbetrag von 179,00 € wird beibehalten, neu gefasst und konkretisiert
wurde die Bezuschussung durch Leasing finanzierter Schulbaumaßnahmen. Der
Entwurf der „Änderungsvereinbarung zur Neuregelung für die Abrechnung der KSBK“
ab 01.01.2007 ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Eine
tabellarische Übersicht zur Gegenüberstellung der Regelung bis 31.12.2006 und
der Regelung ab 01.01.2007 wird in Anlage 2 vorgelegt. Ergänzung
der Vorlage zur Behandlung im Schulausschuss 12.10.06: Die
Vorlage wurde in der Sitzung am 16.05.06 zurückgestellt. Die
zur Beschlussempfehlung vorgelegte endgültige Fassung der „Änderungsvereinbarung
zur Neuregelung für die Abrechnung der KSBK“ vom 31.07.2006 enthält folgende
Änderungen: Seite
4: Einrichtungskosten für textiles Gestalten wurden auf 16.000,- € erhöht
(vorher 15.500,- €). Es handelte sich bei der Entwurfsfassung hier um einen
Fehler. Die jetzige Zahl entspricht dem Satz, der bereits auf Seite 1 unter 1b)
mit 16.000,- € festgelegt wurde. Außerdem
auf Seite 4 geändert: die Zahlen für den zusätzlichen Übungsraum Musik (vorher:
60.000,- €) und den Sammlungsraum Musik (vorher: 40.000,- €) wurden
ausgetauscht. Der
Vorlage ist nun die endgültige Fassung der Änderungsvereinbarung in Anlage 1
beigefügt. Die
tabellarische Übersicht zur Gegenüberstellung der Regelung bis 31.12.2006 und
der neuen Regelung ab 01.01.2007 hat sich nicht geändert und ist der Vorlage
erneut als Anlage 2 beigefügt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 15,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: 1.)
Entwurf
der Änderungsvereinbarung zur KSBK ab 01.01.2007 (endgültige Fassung vom
31.07.2006) 2.)
Gegenüberstellung
der alten und neuen Regelung zur KSBK
Beschlussvorschlag: Der
Schulausschuss empfiehlt, dem Abschluss der Änderungsvereinbarung zur
Abrechnung der Kreisschulbaukasse ab 01.01.2007 (in der endgültigen Fassung vom
31.07.2006) zuzustimmen. |
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