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Vorlage - VO/0192/02  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 103/I "Gewerbegebiet Hagen/ Bilmer Berg - 1. Änderung"; Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:Az. 60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
26.08.2002 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
31.10.2002 
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen     

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt hat am 30.10.2001 gemäß § 2 Abs. 1 u. 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 103/I "Gewerbegebiet Hagen/Bilmer Berg" in einem 1. Änderungsverfahren für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich zu ändern.

 

Dieses Änderungsverfahren ist insbesondere erforderlich, um

 

- auf veränderte Vorstellungen von Gewerbebetrieben zu Grundstücksgrößen und Grundstückszuschnitten reagieren zu können,

- den Plan bezüglich der bereits erstellten Erschließungsstraßen der Realität anzupassen,

- Flächen für die Landwirtschaft im südöstlichen Änderungsbereich weitestgehend zu erhalten

- sowie die Planung um aktuelle Aussagen über die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu ergänzen.

 

In dem bisherigen Verfahrensablauf wurden die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB, die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und als bisher letzter Verfahrensschritt in der Zeit vom 25.06. bis einschließlich 24.07.2002 die förmliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nebst Begründung im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Im Zuge der letzteren öffentlichen Auslegung sind keinerlei Anregungen vorgebracht worden. Ein Beschluss über die Behandlung der vorgebrachten Anregungen (§ 3 Abs. 2 BauGB) ist daher entbehrlich. Bebauungsplan- und Begründungsentwurf sind unverändert geblieben.

 

Es bestehen nunmehr keine Bedenken, den Bebauungsplan Nr. 103/I - 1. Änderung als Satzung zu beschließen.

 

Die zeichnerische Beschreibung des Plangebietes, eine Verfahrensübersicht, ein Vermerk über eingegangene Stellungnahmen sowie die Begründung sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Bebauungsplan und Grünordnungsplan liegen im Sitzungsraum aus.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      100,00 €

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:


Anlagen:

Geltungsbereich, Vermerk, Verfahrensübersicht, Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich Bilmer Berg (1940 KB)      
Anlage 2 2 Vermerk (20 KB) PDF-Dokument (58 KB)    
Anlage 3 3 Übersicht (875 KB)      
Anlage 4 4 Begründung (72 KB) PDF-Dokument (107 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 1 (1557 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 2 (2042 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt:

Der Bebauungsplan Nr. 103/I "Gewerbegebiet Hagen/Bilmer Berg - 1. Änderung" wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und außerdem die Begründung und der Grünordnungsplan hierzu.