Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss der Stadt hat am 30.10.2001 gemäß § 2 Abs. 1 u. 4
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 103/I
"Gewerbegebiet Hagen/Bilmer Berg" in einem 1. Änderungsverfahren für
den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich zu ändern. Dieses
Änderungsverfahren ist insbesondere erforderlich, um - auf
veränderte Vorstellungen von Gewerbebetrieben zu Grundstücksgrößen und
Grundstückszuschnitten reagieren zu können, - den
Plan bezüglich der bereits erstellten Erschließungsstraßen der Realität
anzupassen, - Flächen
für die Landwirtschaft im südöstlichen Änderungsbereich weitestgehend zu
erhalten - sowie
die Planung um aktuelle Aussagen über die erforderlichen Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen zu ergänzen. In dem
bisherigen Verfahrensablauf wurden die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3
Abs. 1 BauGB, die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB und als bisher letzter Verfahrensschritt in der Zeit vom 25.06.
bis einschließlich 24.07.2002 die förmliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes nebst Begründung im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB
durchgeführt. Im Zuge
der letzteren öffentlichen Auslegung sind keinerlei Anregungen vorgebracht
worden. Ein Beschluss über die Behandlung der vorgebrachten Anregungen (§ 3
Abs. 2 BauGB) ist daher entbehrlich. Bebauungsplan- und Begründungsentwurf sind
unverändert geblieben. Es
bestehen nunmehr keine Bedenken, den Bebauungsplan Nr. 103/I - 1. Änderung als
Satzung zu beschließen. Die
zeichnerische Beschreibung des Plangebietes, eine Verfahrensübersicht, ein
Vermerk über eingegangene Stellungnahmen sowie die Begründung sind Bestandteile
der Sitzungsvorlage. Bebauungsplan und Grünordnungsplan liegen im Sitzungsraum
aus. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 100,00 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Geltungsbereich, Vermerk, Verfahrensübersicht, Begründung
Beschlussvorschlag: Der Rat
der Stadt Lüneburg beschließt: Der
Bebauungsplan Nr. 103/I "Gewerbegebiet Hagen/Bilmer Berg - 1.
Änderung" wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und außerdem die
Begründung und der Grünordnungsplan hierzu. |
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