Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: In der Zielvereinbarung zwischen den Hauptverwaltungsbeamten
des Landkreises Lüneburg und der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im
Landkreis Lüneburg haben sich alle Beteiligten zu einem kontinuierlichen Ausbau
der interkommunalen Zusammenarbeit verpflichtet. Vor diesem Hintergrund wurde
in den vergangenen Monaten eine Reihe von Gesprächen zwischen Vertretern des
Landkreises und der Stadt Lüneburg mit dem Ziel geführt, die Zusammenarbeit im
Interesse aller zu optimieren. Für den Bereich der Ordnungsverwaltung konnten
einvernehmlich die im beigefügten Entwurf einer Vereinbarung zwischen Landkreis
und Stadt Lüneburg genannten Aufgabenbereiche als für eine Zusammenlegung
geeignet definiert werden. Es ist vorgesehen, dass der Landkreis Lüneburg mit
Wirkung vom 01.04.2006 von der Stadt Lüneburg die Aufgaben nach dem Waffen- und
Sprengstoffrecht, dem Infektionsschutzgesetz, die Fahrlehrerangelegenheiten,
die Konzessionierung privater Krankenanstalten nach der Gewerbeordnung, das
Verfahren für Unabkömmlichstellungen und die Heilpraktikerangelegenheiten zur
alleinigen Erledigung übernimmt. Im Gegenzug übernimmt die Stadt Lüneburg die
Aufgaben nach dem Personenbeförderungsgesetz ebenfalls zur alleinigen
Erledigung. Im Einvernehmen mit dem Landkreis Lüneburg wird vorgeschlagen,
auf einen Kostenausgleich (sowohl Personal-, als auch Sach- und
Verwaltungsgemeinkosten) zu verzichten. Stadt und Landkreis Lüneburg würden
demnach die jeweils übernommenen Aufgaben mit eigenem Personal und auf eigene
Kosten erfüllen. Auch die möglichen Erlöse (Gebühren pp.) verbleiben bei dem
Beteiligten, der den jeweiligen Aufgabenbereich übernommen hat. Des weiteren ist vorgesehen, dass die Zusammenarbeit
zwischen der Feuerwehr Lüneburg und der Kreisfeuerwehr weiter verbessert werden
soll und die Stadt in diesem Zusammenhang ebenfalls auf
Personalkostenerstattungen verzichten wird. Hierzu bleibt festzuhalten, dass
sich durch den geplanten Neubau einer Feuerwache für die Schwerpunktfeuerwehr
Lüneburg-Mitte zunächst keine Veränderungen in den gewachsenen Strukturen und
bewährten Beziehungen zwischen den Feuerwehren der Stadt Lüneburg und der
Kreisfeuerwehr ergeben werden. So wird die Stadt in dem Neubau auch weiterhin
eigenständig eine Atemschutzwerkstatt betreiben. Zusätzlich werden mit Inbetriebnahme
der neuen Feuerwache durch das dortige Personal die Wartung und Pflege der
Lungenautomaten sowie der Atemschutzmasken auch für die Wehren aus dem Bereich
des übrigen Landkreises übernommen. Die Vertreter der Feuerwehren haben einvernehmlich
festgestellt, dass hierfür technische Geräte in folgendem Umfang zu beschaffen
sind:
Die Kosten hierfür sind von der Feuerwehr Lüneburg
überschlägig mit insgesamt rund 78.000,00 € ermittelt worden. Der ermittelte
Finanzbedarf dürfte zutreffend sein, er wird sich letztlich aber erst nach
durchgeführter Ausschreibung exakt beziffern lassen. Der Landkreis Lüneburg übernimmt die Kosten für die
technische Ausstattung in dem genannten Umfang sowie für die Bereitstellung von
Ersatzteilen und Verbrauchsmaterial (z. B. Desinfektionslösungen u. ä.).
Notwendige Ersatzbeschaffungen nach Abgang werden ebenfalls vom Landkreis
Lüneburg vorgenommen. Alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Beschaffungsmaßnahmen
werden in enger Abstimmung zwischen den Feuerwehren von Stadt und Landkreis –
letztlich aber unter Verantwortung des Landkreises Lüneburg – durchgeführt. Zusammenfassend kann vorgeschlagen werden, die genannten
Aufgabenverlagerungen im Bereich der Ordnungsverwaltung möglichst mit Wirkung
vom 01.04.2006 vorzunehmen. Mit Inbetriebnahme der geplanten Feuerwache im
Jahre 2007 übernimmt die Stadt die Wartung und Pflege der Lungenautomaten und
der Atemschutzmasken auch für die Feuerwehren aus dem Bereich des Landkreises
Lüneburg. Für die Aufgabenerledigung werden jeweils eigenes Personal und eigene
Sachmittel eingesetzt. Es wird unterstellt, dass jedem der Beteiligten hierfür
Kosten in gleicher Höhe entstehen, so dass ein Ausgleich nicht vorzunehmen ist.
Seitens des Landkreises Lüneburg wird der Investitionsbedarf in der geplanten
Feuerwache in dem genannten Umfang abgedeckt. Einzelheiten zu der abzuschließenden Vereinbarung zwischen
dem Landkreis und der Stadt Lüneburg werden mündlich vorgetragen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 20 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Vereinbarung
Beschlussvorschlag: Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der
Stadt Lüneburg gemäß § 5 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale
Zusammenarbeit (NKomZG) wird zugestimmt. |
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