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Vorlage - VO/1816/06  

 
 
Betreff: Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg zur interkommunalen Zusammenarbeit in der Ordnungsverwaltung und im Feuerwehrwesen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Manfred Harder
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Bearbeiter/-in: Prinz, Dorothea
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
02.02.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Zielvereinbarung zwischen den Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Lüneburg und der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Lüneburg haben sich alle Beteiligten zu einem kontinuierlichen Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit verpflichtet. Vor diesem Hintergrund wurde in den vergangenen Monaten eine Reihe von Gesprächen zwischen Vertretern des Landkreises und der Stadt Lüneburg mit dem Ziel geführt, die Zusammenarbeit im Interesse aller zu optimieren.

 

Für den Bereich der Ordnungsverwaltung konnten einvernehmlich die im beigefügten Entwurf einer Vereinbarung zwischen Landkreis und Stadt Lüneburg genannten Aufgabenbereiche als für eine Zusammenlegung geeignet definiert werden. Es ist vorgesehen, dass der Landkreis Lüneburg mit Wirkung vom 01.04.2006 von der Stadt Lüneburg die Aufgaben nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht, dem Infektionsschutzgesetz, die Fahrlehrerangelegenheiten, die Konzessionierung privater Krankenanstalten nach der Gewerbeordnung, das Verfahren für Unabkömmlichstellungen und die Heilpraktikerangelegenheiten zur alleinigen Erledigung übernimmt. Im Gegenzug übernimmt die Stadt Lüneburg die Aufgaben nach dem Personenbeförderungsgesetz ebenfalls zur alleinigen Erledigung.

 

Im Einvernehmen mit dem Landkreis Lüneburg wird vorgeschlagen, auf einen Kostenausgleich (sowohl Personal-, als auch Sach- und Verwaltungsgemeinkosten) zu verzichten. Stadt und Landkreis Lüneburg würden demnach die jeweils übernommenen Aufgaben mit eigenem Personal und auf eigene Kosten erfüllen. Auch die möglichen Erlöse (Gebühren pp.) verbleiben bei dem Beteiligten, der den jeweiligen Aufgabenbereich übernommen hat.

 

Des weiteren ist vorgesehen, dass die Zusammenarbeit zwischen der Feuerwehr Lüneburg und der Kreisfeuerwehr weiter verbessert werden soll und die Stadt in diesem Zusammenhang ebenfalls auf Personalkostenerstattungen verzichten wird. Hierzu bleibt festzuhalten, dass sich durch den geplanten Neubau einer Feuerwache für die Schwerpunktfeuerwehr Lüneburg-Mitte zunächst keine Veränderungen in den gewachsenen Strukturen und bewährten Beziehungen zwischen den Feuerwehren der Stadt Lüneburg und der Kreisfeuerwehr ergeben werden. So wird die Stadt in dem Neubau auch weiterhin eigenständig eine Atemschutzwerkstatt betreiben. Zusätzlich werden mit Inbetriebnahme der neuen Feuerwache durch das dortige Personal die Wartung und Pflege der Lungenautomaten sowie der Atemschutzmasken auch für die Wehren aus dem Bereich des übrigen Landkreises übernommen. Die Vertreter der Feuerwehren haben einvernehmlich festgestellt, dass hierfür technische Geräte in folgendem Umfang zu beschaffen sind:

 

  • 2 Trockenschränke 80E für je 80 Atemschutzmasken
  • 1 Pressluftatmer-Prüfstand
  • 1 Masken-Prüfstand
  • 2 Ultraschall-Waschgeräte zur Reinigung und Desinfektion von Atemschutzmasken.

 

Die Kosten hierfür sind von der Feuerwehr Lüneburg überschlägig mit insgesamt rund 78.000,00 € ermittelt worden. Der ermittelte Finanzbedarf dürfte zutreffend sein, er wird sich letztlich aber erst nach durchgeführter Ausschreibung exakt beziffern lassen.

 

Der Landkreis Lüneburg übernimmt die Kosten für die technische Ausstattung in dem genannten Umfang sowie für die Bereitstellung von Ersatzteilen und Verbrauchsmaterial (z. B. Desinfektionslösungen u. ä.). Notwendige Ersatzbeschaffungen nach Abgang werden ebenfalls vom Landkreis Lüneburg vorgenommen. Alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Beschaffungsmaßnahmen werden in enger Abstimmung zwischen den Feuerwehren von Stadt und Landkreis – letztlich aber unter Verantwortung des Landkreises Lüneburg – durchgeführt.

 

Zusammenfassend kann vorgeschlagen werden, die genannten Aufgabenverlagerungen im Bereich der Ordnungsverwaltung möglichst mit Wirkung vom 01.04.2006 vorzunehmen. Mit Inbetriebnahme der geplanten Feuerwache im Jahre 2007 übernimmt die Stadt die Wartung und Pflege der Lungenautomaten und der Atemschutzmasken auch für die Feuerwehren aus dem Bereich des Landkreises Lüneburg. Für die Aufgabenerledigung werden jeweils eigenes Personal und eigene Sachmittel eingesetzt. Es wird unterstellt, dass jedem der Beteiligten hierfür Kosten in gleicher Höhe entstehen, so dass ein Ausgleich nicht vorzunehmen ist. Seitens des Landkreises Lüneburg wird der Investitionsbedarf in der geplanten Feuerwache in dem genannten Umfang abgedeckt.

 

Einzelheiten zu der abzuschließenden Vereinbarung zwischen dem Landkreis und der Stadt Lüneburg werden mündlich vorgetragen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      20 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Vereinbarung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomZG Vereinbarung Landkreis (31 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Stadt Lüneburg gemäß § 5 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) wird zugestimmt.