Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Das Land Niedersachsen errichtete im Jahr 2001 eine
rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit dem Namen „Stiftung
Opferhilfe Niedersachsen". Die
Geschäftsführung der „Stiftung Opferhilfe Niedersachsen“ wird von der
Generalstaatsanwaltschaft Celle wahrgenommen. Sinn dieser Stiftung ist es, Opfern von Straftaten in
Niedersachsen Hilfe und Schutz anzubieten und auch zu gewähren. Die Opferhilfe
sieht ihre Aufgabe unter einem gesamtgesellschaftlichen Aspekt. Die Stiftung ist eine Dachstiftung mit regionalen Opferhilfefonds und Opferhilfebüros in allen Landgerichtsbezirken: Aurich, Braunschweig, Bückeburg, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade und Verden. Der Sitz des Opferhilfebüros Lüneburg befindet sich
im Landgericht Lüneburg, Am Markt 7. Ansprechpartnerin ist Frau
Dipl.-Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin (FH) Silke Christiansen. Das Opferhilfebüro bietet konkrete Hilfeleistungen vor Ort an, wie zum Beispiel:
Zu den näheren Einzelheiten wird Frau Christiansen vom
Opferhilfebüro Lüneburg vortragen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 30,-- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: |
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