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Vorlage - VO/1667/05  

 
 
Betreff: Sitzverteilung in den Ausschüssen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Plett, Anke
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.09.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg zurückgezogen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 06.09.05 beantragt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, die Sitzverteilung in den Ausschüssen des Rates der Stadt Lüneburg auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Lüneburg neu zu berechnen und entsprechend neu zu besetzen.

 

Die Verteilung der Ausschusssitze auf die Fraktionen erfolgte bisher laut NGO nach dem d´Hondtschen Höchstzahlenverfahren. Mit der zum 30.04.05 in Kraft getretenen Änderung des § 51 NGO muss die Verteilung der Ausschusssitze in den Fachausschüssen künftig nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer vorgenommen werden. Zum Vollzug dieser Änderung hatte das Nds. Ministerium für Inneres und Sport mit Erlass vom 27.04.05 darauf hingewiesen, dass eine Verpflichtung, bestehende Ausschüsse neu zu bilden, nicht bestehe. Sie trete auch dann nicht ein, wenn ein Antrag auf Neubildung nach § 51 Abs. 9 Satz 2 NGO gestellt werde, der sich allein auf die Änderung des Sitzverteilungsverfahren stütze. Mit dem Wechsel zwischen zwei je für sich verfassungsgemäßen Sitzverteilungsverfahren werde die Spiegelbildlichkeit in der Besetzung von Rat und bereits gebildeten Ausschüssen nicht beeinträchtigt. Es fehle schon in tatsächlicher Hinsicht an einer Änderung der Kräfteverhältnisse in der Zusammensetzung des Rates oder der Ausschüsse durch die die Spiegelbildlichkeit nicht mehr gewährleistet sein könnte.

 

Zwischenzeitlich hat sich die Ausgangslage auf Grund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 12.08.05 (Az.: 5 B 52/05) insofern geändert, dass der Rat der Stadt Winsen/Luhe vorläufig bis zum rechtskräftigen Abschluss eines etwaigen Klageverfahrens per einstweiliger Anordnung verpflichtet wurde, seine Fachausschüsse auf Antrag der dortigen Fraktion der Grünen auf der Grundlage des Hare-Niemeyer-Verfahrens neu zu besetzen. Der Grünen-Fraktion standen dort bisher nach der Berechnung nach d´Hondt nur Grundmandate zu.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Lüneburg wegen der in dem Änderungsgesetz fehlenden Übergangsregelungen seit dem 30.04.05 ein Anspruch auf Neubesetzung der Fachausschüsse besteht, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird und sich in Folge der Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer die Sitzverhältnisse verschieben. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Rat der Stadt Winsen/Luhe hat am 30.08.05 beschlossen, dass gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen ist.

 

Auf den Verwaltungsausschuss, die Fachausschüsse des Rates der Stadt Lüneburg und die Besetzung der sonstigen Stellen hat eine Berechnung der Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer folgende Auswirkungen:

 

(Berechnung der Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer: Die vom Rat festgelegte Zahl der Sitze im Ausschuss wird auf die Fraktionen und Gruppen des Rats entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen im Rat verteilt. Dabei erhält jede Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der o.a. Berechnung ergeben, auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen.)

 

 

10er-Gremium (Verwaltungsausschuss)*:

D´Hondt - derzeit:

5 Sitze Gruppe SPD / FDP

4 Sitze CDU

1 Sitz   GRÜNE

Hare-Niemeyer - neu i.V. m. § 51 (3) NGO:

6 Sitze Gruppe SPD / FDP

3 Sitze CDU

1 Sitz GRÜNE

*) Nach der Neuberechnung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren hätte hier eigentlich keine Änderung der Sitzverteilung stattgefunden. Gem. § 51 (3) NGO sind die restlichen nach Zahlenbruchteilen zu vergebenden Sitze jedoch dann abweichend von § 51 (2) Sätze 3 und 4 NGO zu verteilen, wenn eine Fraktion oder Gruppe, der mehr als die Hälfte aller Ratsfrauen und Ratsherren angehören, nicht mehr als die Hälfte der insgesamt zu vergebenden Sitze erhalten hat. In diesem Fall wird zunächst dieser Fraktion oder Gruppe ein weiterer Sitz zugeteilt. Deshalb muss in diesem Fall die CDU einen Sitz an die Gruppe SPD/FDP abtreten.

 

 

7er-Gremien*:

D´Hondt - derzeit:

4 Sitze Gruppe SPD / FDP

3 Sitze CDU

Grundmandat GRÜNE

Hare-Niemeyer – neu –:

4 Sitze Gruppe SPD / FDP

2 Sitze CDU

1 Sitz GRÜNE

*) außer Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz, Sportausschuss und Verkehrsausschuss, dort hat die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bereits jeweils einen Sitz mit Stimmrecht inne. CDU und Grüne hatten sich vor der konstituierenden Sitzung im November 2001 geeinigt, die Besetzung der siebten Sitze in den 7er-Gremien nicht im Losverfahren zu ermitteln, sondern so aufzuteilen, wie es zur Zeit der Fall ist. Betroffen sind daher acht 7er-Gremien.

 

 

6er-Gremium (Jugendhilfeausschuss):

Nach der Neuberechnung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren hätte hier eigentlich die Gruppe SPD/FDP einen Sitz an die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen abgeben müssen. Gem. § 51 (3) NGO sind die restlichen nach Zahlenbruchteilen zu vergebenden Sitze jedoch dann abweichend von § 51 (2) Sätze 3 und 4 NGO zu verteilen, wenn eine Fraktion oder Gruppe, der mehr als die Hälfte aller Ratsfrauen und Ratsherren angehören, nicht mehr als die Hälfte der insgesamt zu vergebenden Sitze erhalten hat. In diesem Fall wird zunächst dieser Fraktion oder Gruppe ein weiterer Sitz zugeteilt. Damit bleibt hier die bestehende Sitzverteilung erhalten.

 

 

In den 5er-Gremien (Rechnungsprüfungsausschuss, Feuerwehrausschuss, Gleichstellungsausschuss und Schulgrundsatzausschuss) sowie für die Besetzung der sonstigen Stellen ergibt sich durch das Hare-Niemeyer-Verfahren keine Änderung der Sitzverteilung.

 

 

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen erlangt demnach bei einer Neuverteilung der Ausschusssitze nach Hare-Niemeyer in 8 Fachausschüssen Stimmrecht. Der Gruppe SPD/FDP steht ein zusätzlicher Sitz im Verwaltungsausschuss zu. Für die Zuteilung der Ausschussvorsitze gilt gem. § 51 (8) NGO weiterhin das d´Hondtsche Höchstzahlenverfahren, so dass sich hier keine Änderung ergibt.

 

Eine entsprechende Neubildung der Ausschüsse würde auf Grund des Wegfalls von 8 Grundmandatsträgern bis zur Kommunalwahl im September 2006 Einsparungen bei den Sitzungsgeldern in Höhe von rund 500 € bedeuten.

 

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Heinz Rolfes, hat inzwischen in einem Schreiben, das dem NST vorliegt, darauf hingewiesen, dass die Koalitionsfraktionen im Landtag im Rahmen des Septemberplenums angekündigt haben, eine klarstellende Regelung in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen, um Rechtssicherheit bezüglich der Änderung der Ausschussbesetzung zu schaffen. Zum aktuellen Sachstand des Verfahrens wird in der Sitzung mündlich berichtet.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      10 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einsparung::                                                                 rd. 500 €

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Auszug aus der Anlage zur Geschäftsordnung (Ausschussliste)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Sitze (34 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
Anlage 2 2 Ausschussliste (140 KB) PDF-Dokument (42 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wird stattgegeben.

 

2.      Es wird festgestellt, dass nach § 51 (9) Satz 2 NGO i.V.m. § 51 (2) NGO folgende Ausschüsse neu zu besetzen sind:

a)     Verwaltungsausschuss

b)     Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung

c)     Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform

d)     Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen

e)     Grünflächen- und Forstausschuss

f)       Kultur- und Partnerschaftsausschuss

g)     Schulausschuss

h)     Sozial- und Gesundheitsausschuss

i)        VHS-Beirat

 

3.      Die Sitzverteilung gem. § 51 (2) NGO wird gem. § 51 (5) NGO für vorstehende Ausschüsse wie folgt festgestellt:

 

a) Verwaltungsausschuss :

6 Sitze Gruppe SPD/FDP

3 Sitze CDU

1 Sitz             GRÜNE

 

b) – i) (Bezeichnungen wie unter 2.):

4 Sitze Gruppe SPD/FDP

2 Sitze CDU

1 Sitz             GRÜNE

 

Es wird festgestellt, dass damit die Gruppe SPD/FDP einen zusätzlichen Sitz im Verwaltungsausschuss erhält, die CDU-Fraktion in den unter 2. aufgelisteten Ausschüssen je einen Sitz verliert, die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in den Ausschüssen b) – i) je einen Sitz mit Stimmrecht erhält und das Grundmandat für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in diesen Ausschüssen entfällt.

 

4.      Die namentliche Besetzung der Ausschüsse wird mit den von der Gruppe SPD/FDP, CDU und GRÜNEN bekannt zu gebenden Änderungen entsprechend der derzeitigen Besetzung festgestellt.