Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Mit Schreiben vom 06.09.05 beantragt die Fraktion Bündnis
90/ Die Grünen, die Sitzverteilung in den Ausschüssen des Rates der Stadt
Lüneburg auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts
Lüneburg neu zu berechnen und entsprechend neu zu besetzen. Die Verteilung der Ausschusssitze auf die Fraktionen
erfolgte bisher laut NGO nach dem d´Hondtschen Höchstzahlenverfahren. Mit der
zum 30.04.05 in Kraft getretenen Änderung des § 51 NGO muss die Verteilung der
Ausschusssitze in den Fachausschüssen künftig nach dem Proportionalverfahren
Hare-Niemeyer vorgenommen werden. Zum Vollzug dieser Änderung hatte das Nds.
Ministerium für Inneres und Sport mit Erlass vom 27.04.05 darauf hingewiesen,
dass eine Verpflichtung, bestehende Ausschüsse neu zu bilden, nicht bestehe.
Sie trete auch dann nicht ein, wenn ein Antrag auf Neubildung nach § 51 Abs. 9
Satz 2 NGO gestellt werde, der sich allein auf die Änderung des
Sitzverteilungsverfahren stütze. Mit dem Wechsel zwischen zwei je für sich
verfassungsgemäßen Sitzverteilungsverfahren werde die Spiegelbildlichkeit in
der Besetzung von Rat und bereits gebildeten Ausschüssen nicht beeinträchtigt.
Es fehle schon in tatsächlicher Hinsicht an einer Änderung der
Kräfteverhältnisse in der Zusammensetzung des Rates oder der Ausschüsse durch
die die Spiegelbildlichkeit nicht mehr gewährleistet sein könnte. Zwischenzeitlich hat sich die Ausgangslage auf Grund eines
Beschlusses des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 12.08.05 (Az.: 5 B 52/05)
insofern geändert, dass der Rat der Stadt Winsen/Luhe vorläufig bis zum
rechtskräftigen Abschluss eines etwaigen Klageverfahrens per einstweiliger
Anordnung verpflichtet wurde, seine Fachausschüsse auf Antrag der dortigen Fraktion
der Grünen auf der Grundlage des Hare-Niemeyer-Verfahrens neu zu besetzen. Der
Grünen-Fraktion standen dort bisher nach der Berechnung nach d´Hondt nur
Grundmandate zu. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass nach
Auffassung des Verwaltungsgerichts Lüneburg wegen der in dem Änderungsgesetz
fehlenden Übergangsregelungen seit dem 30.04.05 ein Anspruch auf Neubesetzung
der Fachausschüsse besteht, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird und
sich in Folge der Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer die Sitzverhältnisse
verschieben. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist allerdings noch nicht
rechtskräftig. Der Rat der Stadt Winsen/Luhe hat am 30.08.05 beschlossen, dass
gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen ist. Auf den Verwaltungsausschuss, die Fachausschüsse des Rates
der Stadt Lüneburg und die Besetzung der sonstigen Stellen hat eine Berechnung der
Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer folgende Auswirkungen: (Berechnung der Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer: Die vom
Rat festgelegte Zahl der Sitze im Ausschuss wird auf die Fraktionen und Gruppen
des Rats entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen
Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen im Rat
verteilt. Dabei erhält jede Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie
sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind
sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der o.a.
Berechnung ergeben, auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen.) 10er-Gremium (Verwaltungsausschuss)*:
*) Nach der Neuberechnung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren
hätte hier eigentlich keine Änderung der Sitzverteilung stattgefunden. Gem. §
51 (3) NGO sind die restlichen nach Zahlenbruchteilen zu vergebenden Sitze
jedoch dann abweichend von § 51 (2) Sätze 3 und 4 NGO zu verteilen, wenn eine
Fraktion oder Gruppe, der mehr als die Hälfte aller Ratsfrauen und Ratsherren
angehören, nicht mehr als die Hälfte der insgesamt zu vergebenden Sitze
erhalten hat. In diesem Fall wird zunächst dieser Fraktion oder Gruppe ein
weiterer Sitz zugeteilt. Deshalb muss in diesem Fall die CDU einen Sitz an die
Gruppe SPD/FDP abtreten. 7er-Gremien*:
*) außer Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz,
Sportausschuss und Verkehrsausschuss, dort hat die Fraktion Bündnis 90/ Die
Grünen bereits jeweils einen Sitz mit Stimmrecht inne. CDU und Grüne hatten
sich vor der konstituierenden Sitzung im November 2001 geeinigt, die Besetzung
der siebten Sitze in den 7er-Gremien nicht im Losverfahren zu ermitteln,
sondern so aufzuteilen, wie es zur Zeit der Fall ist. Betroffen sind daher acht
7er-Gremien. 6er-Gremium (Jugendhilfeausschuss): Nach der Neuberechnung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren
hätte hier eigentlich die Gruppe SPD/FDP einen Sitz an die Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen abgeben müssen. Gem. § 51 (3) NGO sind die restlichen nach
Zahlenbruchteilen zu vergebenden Sitze jedoch dann abweichend von § 51 (2)
Sätze 3 und 4 NGO zu verteilen, wenn eine Fraktion oder Gruppe, der mehr als
die Hälfte aller Ratsfrauen und Ratsherren angehören, nicht mehr als die Hälfte
der insgesamt zu vergebenden Sitze erhalten hat. In diesem Fall wird zunächst
dieser Fraktion oder Gruppe ein weiterer Sitz zugeteilt. Damit bleibt hier die
bestehende Sitzverteilung erhalten. In den 5er-Gremien (Rechnungsprüfungsausschuss,
Feuerwehrausschuss, Gleichstellungsausschuss und Schulgrundsatzausschuss) sowie
für die Besetzung der sonstigen Stellen ergibt sich durch das
Hare-Niemeyer-Verfahren keine Änderung der Sitzverteilung. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen erlangt demnach bei
einer Neuverteilung der Ausschusssitze nach Hare-Niemeyer in 8 Fachausschüssen
Stimmrecht. Der Gruppe SPD/FDP steht ein zusätzlicher Sitz im
Verwaltungsausschuss zu. Für die Zuteilung der Ausschussvorsitze gilt gem. § 51
(8) NGO weiterhin das d´Hondtsche Höchstzahlenverfahren, so dass sich hier
keine Änderung ergibt. Eine entsprechende Neubildung der Ausschüsse würde auf Grund
des Wegfalls von 8 Grundmandatsträgern bis zur Kommunalwahl im September 2006
Einsparungen bei den Sitzungsgeldern in Höhe von rund 500 € bedeuten. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im
Niedersächsischen Landtag, Heinz Rolfes, hat inzwischen in einem Schreiben, das
dem NST vorliegt, darauf hingewiesen, dass die Koalitionsfraktionen im Landtag
im Rahmen des Septemberplenums angekündigt haben, eine klarstellende Regelung
in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen, um Rechtssicherheit bezüglich der
Änderung der Ausschussbesetzung zu schaffen. Zum aktuellen Sachstand des Verfahrens
wird in der Sitzung mündlich berichtet. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 10 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einsparung::
rd. 500 € Anlagen: Antrag
der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Auszug
aus der Anlage zur Geschäftsordnung (Ausschussliste)
Beschlussvorschlag: 1. Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wird stattgegeben. 2. Es wird festgestellt, dass nach § 51 (9) Satz 2 NGO i.V.m. § 51 (2) NGO folgende Ausschüsse neu zu besetzen sind: a) Verwaltungsausschuss b) Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung c) Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform d) Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen e) Grünflächen- und Forstausschuss f) Kultur- und Partnerschaftsausschuss g) Schulausschuss h) Sozial- und Gesundheitsausschuss i) VHS-Beirat 3. Die Sitzverteilung gem. § 51 (2) NGO wird gem. § 51 (5) NGO für vorstehende Ausschüsse wie folgt festgestellt: a) Verwaltungsausschuss : 6 Sitze Gruppe SPD/FDP 3 Sitze CDU 1 Sitz GRÜNE b) – i) (Bezeichnungen wie unter 2.): 4 Sitze Gruppe SPD/FDP 2 Sitze CDU 1 Sitz GRÜNE Es wird festgestellt, dass damit die Gruppe SPD/FDP einen zusätzlichen Sitz im Verwaltungsausschuss erhält, die CDU-Fraktion in den unter 2. aufgelisteten Ausschüssen je einen Sitz verliert, die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in den Ausschüssen b) – i) je einen Sitz mit Stimmrecht erhält und das Grundmandat für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in diesen Ausschüssen entfällt. 4. Die namentliche Besetzung der Ausschüsse wird mit den von der Gruppe SPD/FDP, CDU und GRÜNEN bekannt zu gebenden Änderungen entsprechend der derzeitigen Besetzung festgestellt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||