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Vorlage - VO/1654/05  

 
 
Betreff: Bildung eines Abschnittes nach § 3 der Straßenausbaubeitragssatzung für die Ausbaumaßnahme Grapengießerstraße von der Straße Neue Sülze bis Einmündung Kuhstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Richter, Angelika
Federführend:Bereich 71 - Verwaltung, Service, Controlling Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
17.10.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
24.11.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Grapengießerstraße wurde in zwei Abschnitten ausgebaut. Der Ausbau des I. BA von Am Sande bis Einmündung Kuhstraße erfolgte im Jahre 2003. Die Ausbaubeiträge konnten alle durch Verträge abgelöst werden.

 

Der Ausbau des II. BA von der Einmündung Kuhstraße bis zur Neuen Sülze erfolgte in diesem Jahr. Auch hier wird versucht, die Ausbaubeiträge durch Vertrag abzulösen. Zwei Anlieger sind nicht bereit die Ablösungsangebote anzunehmen. Bemühungen seitens der Verwaltung laufen noch, aber die beiden Anlieger haben bisher keine oder nur negative Äußerungen zu den Vorschlägen gemacht. Voraussichtlich müssen die Ausbaubeiträge durch Bescheide erhoben werden.

 

Um den Aufwand im Falle eines förmlichen Beitragserhebungsverfahrens so gering wie möglich zu halten, sollte der II. BA separat abgerechnet werden. Eine Abschnittsbildung ist nach den durch Rechtsprechung geforderten Kriterien zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich. Hierzu zählen die Gleichwertigkeit im Ausbau und der Beitragsbelastung der Anlieger beider Abschnitte sowie die örtliche Abgeschlossenheit, z. B. durch die Einmündung von Straßen. Gem. §3 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung trifft die Entscheidung über die Abschnittsbildung der Rat.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      50 €

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

e)   mögliche Einnahmen:      6.500 €

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung empfiehlt, für die Abrechnung der Grapengießerstraße, II. Bauabschnitt einen Abschnitt zu bilden und zwar von der Einmündung der Straße Neue Sülze bis zur Einmündung der Kuhstraße.