Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Im
Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 122 „Oedeme – Häcklinger Weg“ ist nunmehr die
Benennung einer Stichstraße vorzunehmen. Die genaue Lage dieser Straße
entnehmen Sie bitte dem beigefügten Plan. Der
Ortsrat der Ortschaft Oedeme hatte sich bereits seinerzeit im
gegenüberliegenden Baugebiet „Oedeme Süd“ für alte Gemarkungsnamen und
Handwerksberufe zur Benennung der dortigen Straßen entschieden. Für
diese neu zu benennende, räumlich nahliegende Straße soll dieses Prinzip
beibehalten werden. Vorschläge
des Ortsrates sind „Hinter der Gärtnerei“ oder „Schusterstraße“. Im
Bereich Kultur wird bekanntlich eine Vorschlagsliste für mögliche Straßennamen
geführt. Ein
Lüneburger Bürger hat gerade für die Ortschaft Oedeme einen Namensvorschlag
unterbreitet, nämlich „Elisabeth-Bütepage-Straße“. Frau
Bütepage hat als Lehrerin an der Oedemer Schule in den schwierigen Kriegs- und
Nachkriegszeiten gearbeitet und nach Aussage des Herrn Reschke großes geleistet
haben. Weitere
Informationen entnehmen Sie bitte dem Briefauszug des Antragstellers. Aus
Sicht der Verwaltung wird der Name „Schusterstraße“ bevorzugt, da er markant
und eindeutig ist und sich auch gut in die Straßennamen dort einpasst. Gegen
den Namen „Hinter der Gärtnerei“ spricht, dass es in Oedeme bereits eine
„Gartenstraße“ gibt und im gesamten Stadtgebiet schon 5 weitere Straßen mit dem
Zusatz „Hinter...“ beginnen. Eine Verwechslungsgefahr wäre also gegeben. Der
Name „Elisabeth-Bütepage-Straße“ wäre zwar eindeutig und es wird auch sehr
begrüßt, dass ein Bürger diesen Vorschlag unterbreitet hat, doch passt dieser
Name nicht gerade in diese Umgebung. Die Schule Oedeme ist relativ weit
entfernt und die benachbarten Straßen weisen alle keine Personennamen auf. Um
eine gewisse Systematik bei der Benennung von Straßen einzuhalten, sollte man
aus Sicht der Verwaltung hier auf diesen Vorschlag verzichten. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 50,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan Briefauszug
Beschlussvorschlag: Die
Stichstraße im Baugebiet „Häcklinger Weg“, Bebauungsplan Nr. 122, wird
benannt.
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