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Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat am 15.12.1998 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 118 "Auekamp" einschließlich
örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung insbesondere mit dem Ziel der
Festsetzung von Wohngebieten und Grün- bzw. naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen
aufzustellen. Dieser
Bebauungsplan soll die bestehenden Konflikte zwischen dem Sportbetrieb des
Lüneburger Sport-Klubs (LSK) und der angrenzenden Wohnbebauung in Wilschenbruch
lösen und die planungsrechtliche Grundlage für die Bereitstellung von
benötigten Grundstücken für den gehobenen Wohnbedarf schaffen. Voraussetzung
für diese verbindliche Bauleitplanung ist die entsprechende Änderung des
Flächennutzungsplanes im Rahmen eines 35. Änderungsverfahrens für den
Teilbereich "Auekamp". Diese ist gemäß Erlass der
Regierungsvertretung Lüneburg vom 06.06.2005 mit Maßgaben genehmigt und der
aufgrund der Maßgaben erforderliche Beitrittsbeschluss des Rates der Stadt
bereits eingeleitet worden. Die ebenfalls erforderliche Teilaufhebung des
dortigen Landschaftsschutzgebietes "Südliches Ilmenautal und
Tiergarten" ist nach Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Nr.
9/2005 vom 14.06.2005 in Kraft getreten. Nach
Anlage 1 zum UVP-Gesetz ist für das Bebauungsplangebiet insgesamt weder eine
Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine allgemeine Vorprüfung notwendig. Um die
Belange von Natur und Landschaft gebührend zu berücksichtigen, wurde ein
Grünordnungsplan erarbeitet. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst im übrigen im Bereich der Straße
"Reiherstieg" Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6
"Wilschenbruch". Der Bebauungsplan Nr. 6 wird mit Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 118 bezüglich dieser Flächen teilweise aufgehoben und neu
überplant. In
dem bisherigen Verfahrensablauf sind die frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3
Abs. 1 BauGB), die förmliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB) durchgeführt worden, so dass dieser
Bauleitplan nebst örtlicher Bauvorschrift nunmehr gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen werden kann. Die Begründung (§ 9 Abs. 8 BauGB) und der
Grünordnungsplan sind ebenfalls zu beschließen. Aufgrund der Änderung des
Sachstandes wurde eine Überarbeitung dieser Ursprungs-Vorlage vom 21.04.2004
und erneute Beratung im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung als
zweckdienlich erachtet. Die
Dauer der o. a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom
03.02.2004 bis einschließlich 17.03.2004 durch Aushang an der amtlichen
Bekanntmachungstafel in der Rathausdiele und am 04.02.2004 in der Landeszeitung
für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekannt
gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 18.02.2004 bis 17.03.2004
von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger
öffentlicher Belange wurden außerdem mit Schreiben vom 30.01.2004 über die
Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der
Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser
Träger stattfand. Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Über deren
Behandlung ist sodann zu beschließen. Der
durch den Verwaltungsausschuss beschlossene Auslegungsentwurf des
Bebauungsplanes wurde aufgrund der eingegangenen Anregungen geringfügig
geändert, ohne die Grundzüge der Planung zu berühren. Eine erneute öffentliche
Auslegung ist aufgrund dieser Änderungen nicht erforderlich. Im wesentlichen
werden Keller nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen. Bedingung ist, dass
"bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung
oder Beeinträchtigung des Grundwassers führen, unzulässig sind".
Kellerdrainagen sind somit ausgeschlossen, der Bau von Kellern in Form einer
wasserdichten Wanne jedoch zugelassen. Die textliche Festsetzung Nr. 3.4 in der
Planzeichnung sowie Pkt. 5.2 in der Begründung wurden entsprechend geändert.
Bezüglich der Ableitung des Oberflächenwassers aus dem Straßenbereich erfolgte
unter Pkt. 3.2 der textlichen Festsetzungen in der Planzeichnung eine
redaktionelle Korrektur. Einige nicht ortstypische Bäume und Sträucher in den
Pflanzlisten der Planzeichnung, der Begründung und des Grünordnungsplanes
wurden gestrichen. Beim Thema Waldumwandlung wurden die Pflanzvorschläge
teilweise geändert. Aus
Gründen der Rechtssicherheit sollen die Maßgaben der Regierungsvertretung zur
35. Flächennutzungsplanänderung auch in die Begründung zum Bebauungsplan
übernommen werden. Es handelt sich dabei um nachfolgende Punkte, die jedoch
keine inhaltliche Änderung des Bebauungsplanes bedeuten und somit keine erneute
öffentliche Auslegung bedingen. Textliche Ergänzungen der Begründung zu nachfolgenden Punkten, die für das Beschlussverfahren jeweils durch Unterstreichung gekennzeichnet sind: Seite 1 - Komplettierung des
Inhaltsverzeichnisses um die Anlage 4 Seite 4 - Ergänzungen zum Baugrundgutachten Seite 5 - Aktualisierung der Abgrenzung des
Landschaftsschutzgebietes Seite 6 - Ergänzung zur Grundstückssituation Seite
11 - Ergänzung zu Grünfestsetzungen und Landschaftsschutz Seite
11 - Aktualisierung der Aussagen zum Landschaftsschutzgebiet Seite
12 - Ergänzung der Aussagen zur Überschwemmungsgrenze Anlagenergänzung zur Begründung (Anlage 4) Die
Abwägungsvorgänge zu den Bürgeranregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung,
zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und zur Beteiligung der
Naturschutzverbände werden der Begründung als Anlage 4 beigefügt. Die
Einbeziehung der Anregungen / Stellungnahmen sowie deren Abwägung in die
Begründung sollen nach den Vorstellungen der Regierungsvertretung den gesamten
Planungsprozess transparenter und somit für den Bürger leichter nachvollziehbar
gestalten. Die
Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan und der
Grünordnungsplan als Anlage zur Begründung sind im Sitzungsraum ausgehängt bzw.
ausgelegt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 250,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Vermerk, Begründung nebst Anlagen Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt, 1.
die im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 118
"Auekamp" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk
vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln. 2.
Der
Bebauungsplan Nr. 118 "Auekamp" mit örtlicher Bauvorschrift über die
Gestaltung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und außerdem die
Begründung nebst Anlagen hierzu. 3.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 118 umfasst im Bereich der Straße
"Reiherstieg" Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6
"Wilschenbruch". Der Bebauungsplan Nr. 6 wird mit Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 118 bezüglich dieser Flächen teilweise aufgehoben und neu
überplant. |
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