Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Das
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) tritt am 13.08.2005 in Kraft und
dient der Umsetzung der EG-Richtlinie. Ziel des Gesetzes ist die verbesserte
Vermeidung und Verwertung von Abfällen aus Elektro-Altgeräten. Erstmals
wird in diesem Gesetz eine geteilte Produktverantwortung für Hersteller und
öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (ÖRE) in materielles Recht umgesetzt.
Die Produktverantwortung der Hersteller ergibt sich aus den umfassenden
Kennzeichnungspflichten und dem Verbot bestimmter Stoffe bei der Herstellung
der Geräte. Ferner sind sie verpflichtet, die Rücknahme der Altgeräte und deren
Wiederverwertung bzw. stoffliche Verwertung sicherzustellen. Die
Verantwortlichkeit der ÖRE liegt in der Einsammlung und getrennten Erfassung
der Altgeräte und einer umfassenden Informationspflicht gegenüber den privaten
Haushalten. Um
sicherzustellen, dass die im Gesetz verankerte Mindestsammelquote von zunächst
4 kg pro Jahr und Einwohner erreicht wird, ist es erforderlich, dass die Bürger
über folgendes informiert werden:
Bis
zum 24.03 2006 müssen die ÖRE Sammelstellen eingerichtet haben, die in folgende
5 Kategorien eingeteilt werden:
Die
Stadt Lüneburg richtet im Zusammenarbeit mit der GfA folgende getrennte
Sammlungen/Sammelstellen ein:
Darüber
hinaus ist angedacht, eine zusätzliche Sammelstelle beim ehemaligen Bauhof in
der Hamburger Straße einzurichten. Die
GfA wird umfassende Öffentlichkeitsarbeit leisten, um das Gesetz erfolgreich
umzusetzen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 100 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Haushaltsstelle:
72000.40000 Haushaltsjahr: 2005 e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die geplanten Maßnahmen zur Ausführung
des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zur Kenntnis. |
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