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Vorlage - VO/1595/05  

 
 
Betreff: Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Entscheidung
20.07.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) tritt am 13.08.2005 in Kraft und dient der Umsetzung der EG-Richtlinie. Ziel des Gesetzes ist die verbesserte Vermeidung und Verwertung von Abfällen aus Elektro-Altgeräten.

 

Erstmals wird in diesem Gesetz eine geteilte Produktverantwortung für Hersteller und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (ÖRE) in materielles Recht umgesetzt. Die Produktverantwortung der Hersteller ergibt sich aus den umfassenden Kennzeichnungspflichten und dem Verbot bestimmter Stoffe bei der Herstellung der Geräte. Ferner sind sie verpflichtet, die Rücknahme der Altgeräte und deren Wiederverwertung bzw. stoffliche Verwertung sicherzustellen. Die Verantwortlichkeit der ÖRE liegt in der Einsammlung und getrennten Erfassung der Altgeräte und einer umfassenden Informationspflicht gegenüber den privaten Haushalten.

 

Um sicherzustellen, dass die im Gesetz verankerte Mindestsammelquote von zunächst 4 kg pro Jahr und Einwohner erreicht wird, ist es erforderlich, dass die Bürger über folgendes informiert werden:

 

  • Alle Elektroaltgeräte – auch mülltonnengängige Kleingeräte – werden getrennt gesammelt und erfasst
  • Parallel dazu besteht die Möglichkeit zur Rückgabe an den Handel
  • Mit der Zuführung der Altgeräte zur getrennten Sammlung leistet der Bürger seinen Beitrag zur Wiederverwertung oder zur stofflichen Verwertung teurer Bestandteile der Geräte sowie zur Vermeidung von Kontaminationen durch gefährliche Stoffe in den Altgeräten
  • Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne, mit dem künftig alle Elektrogeräte gekennzeichnet werden, weist explizit auf diese Pflicht zur getrennten Entsorgung hin

 

Bis zum 24.03 2006 müssen die ÖRE Sammelstellen eingerichtet haben, die in folgende 5 Kategorien eingeteilt werden:

 

    1. Haushaltsgroßgeräte
    2. Kühlgeräte
    3. Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik
    4. Gasentladungslampen
    5. Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente

 

Die Stadt Lüneburg richtet im Zusammenarbeit mit der GfA folgende getrennte Sammlungen/Sammelstellen ein:

 

      • Getrennte Sammlung bei der Sperrmüllabfuhr
      • Sammelstelle für Kleingeräte (Handy, Fön, Transistorradio etc.) im Balü

 

Darüber hinaus ist angedacht, eine zusätzliche Sammelstelle beim ehemaligen Bauhof in der Hamburger Straße einzurichten.

 

Die GfA wird umfassende Öffentlichkeitsarbeit leisten, um das Gesetz erfolgreich umzusetzen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      100 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja X

            Nein    

            Haushaltsstelle:         72000.40000

            Haushaltsjahr:            2005

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die geplanten Maßnahmen zur Ausführung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zur Kenntnis.