Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Wie
bereits unter TOP 5 erläutert, stellt die neue Abfallablagerungsverordnung
erhöhte Anforderungen an die technische Vorbehandlung von Abfällen. Gleichzeitig
hat diese Gesetzesänderung aber auch zur Folge, dass der Annahmekatalog
(Positivkatalog) der GfA und auch die damit abgestimmte Anlage 1 zur
Abfallsatzung der Stadt Lüneburg angepasst werden müssen. In dieser Anlage 1
werden alle Abfälle mit ihren Abfallschlüsseln aufgeführt, die gem. § 2 Abs. 3
der Abfallsatzung von der Stadt Lüneburg entsorgt werden. In
Abstimmung mit der GfA und dem Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg als zuständige
Aufsichtsbehörde der GfA wurde auf der Grundlage des Positivkataloges der GfA
die als Anlage beigefügte Anlage 1 zur Abfallsatzung geändert. Die
Änderung der Abfallsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Hinweis:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde die komplette Anlage 1 zur Abfallsatzung abgedruckt; sie enthält alle Abfälle, die von der Stadt Lüneburg nach § 2 Abs. 3 entsorgt werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 100 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Haushaltsstelle:
72000.40000 Haushaltsjahr: 2005 e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Anlage
1 – Satzung zur 5. Änderung der Abfallsatzung
Beschlussvorschlag: Die
Änderung der Abfallsatzung – namentlich die Anlage 1 zur Abfallsatzung - die
als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt ist, wird beschlossen. |
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